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submitted 8 months ago by Cokeser@feddit.de to c/deutschland@feddit.de
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[-] Gieselbrecht@feddit.de 32 points 8 months ago

Aktuell sieht das Gesetz 2½h tägliche Pendelzeit als noch zumutbar an, § 140 (4) SGB III (außer in einer Region sind längere Pendelzeiten üblich). Nach 3 Monaten muss man aber umziehen, sofern nicht familiäre Bindungen entgegenstehen.

[-] Anekdoteles@feddit.de 35 points 8 months ago

Absolut wild. Ich persönlich finde ja alles weiter als 15 Fahrradminuten unzumutbar.

[-] Don_alForno@feddit.de 9 points 8 months ago

Vor Ende der Probezeit also. Coole Regelung.

[-] Gieselbrecht@feddit.de 5 points 8 months ago

Sorry missverständlich, gemeint ist nach 3 Monaten der Arbeitslosigkeit gelten diese Zeitgrenzen fürs Pendeln im Grunde nicht mehr, weil man dann auch umziehen muss....

[-] Don_alForno@feddit.de 1 points 8 months ago

Ok, das klingt schon sinnvoller. Wobei ich auch dann 3 Monate sehr kurz finde.

[-] Gladaed@feddit.de 4 points 8 months ago

2h Abfahrt sind 4h pendelzeit.

[-] Cokeser@feddit.de 11 points 8 months ago

Aber das Gesetz spricht doch von 2,5h Pendelzeit? Immer noch unglaublich viel zu viel, aber verdoppeln müssen wir es jetzt nicht künstlich.

this post was submitted on 18 Mar 2024
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Deutschland

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