this post was submitted on 02 Feb 2025
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Deutschland

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founded 7 months ago
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[–] kilgore@feddit.org 5 points 13 hours ago (1 children)

Und gibt die Information extern weiter. Brauchen die Anwälte der Tatverdächigen wirklich die Wohnadressen von Zeugen?

[–] You@feddit.org 8 points 12 hours ago

Und gibt die Information extern weiter

Leider gibt es genug Fälle, in denen Beamte sich Informationen beschaffen, die nicht dienstlich notwendig sind. So z.B. der Polizeibeamte aus Greifswald, der lediglich mit einem Bußgeld belegt wurde, weil es der Staatsanwaltschaft angeblich nicht gelungen sei, ihm eine strafbare Handlung nachzuweisen.

Brauchen die Anwälte der Tatverdächigen wirklich die Wohnadressen von Zeugen?

Meist wahrscheinlich nicht, aber die Staatsanwaltschaft (die meist die Akten zur Einsichtnahme versenden) darf nicht einfach entscheiden, was sie der Verteidigung zur Verfügung stellt und was nicht. Dass die Anschriften mitgereicht werden, liegt an den Ermittlungsakten selbst und wie sie geführt werden. Die sind noch in Papierform, teilweise mit Fotos/Datenträgern dabei und werden komplett verschickt. Darin wird alles für die Ermittlungen notwendige eingetragen und alle Ermittlungsergebnisse chronologisch einsortiert. Diese Akten dürfen nicht einfach verändert werden. Also kann dort nicht einfach ein Teil geschwärzt oder herausgenommen werden. Aussagen von Zeugen sind für die Vorbereitung der Verteidigung auf jeden Fall wichtig.

Die Originalakte darf der Verteidiger auch nicht an seinen Mandanten oder Dritte herausgeben. Auszüge aus der Akte darf der Verteidiger auch nur dann weitergeben, wenn der Untersuchungszweck nicht gefährdet wird und auch keine Verwendung zu verfahrensfremden Zwecken droht.