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Der Kontostand hat doch das Jobcenter so gar nicht zu interessieren, wenn es darum geht, wie viel Geld eingezahlt wurde...?
Dass sie da nicht zumindest vor der Streichung des Bürgergelds nochmal drüber nachgedacht haben, finde ich schon maximal befremdlich. Es geht hier ja nicht um irgendwelche Sonderzahlungen, sondern um die Lebensgrundlage der Empfängerin.
Interessant finde ich daran, dass in unserem Umkreis die Jobcenter bei jeder Antragstellung (Erstantrag/Verlängerungsanträge) jeweils komplette und völlig unbearbeitete Kontoauszüge verlangen. Das scheint in Karlsruhe anders zu laufen. Wenn der Antragsteller dem nicht nachkommt, wird der Antrag wegen fehlender Mitwirkung abgelehnt. Das zuständige Sozialgericht hat das zumindest in den mir bekannten Fällen noch nie beanstandet.