Die Bundesregierung will mehr Bürgergeldempfänger zum Arbeiten bewegen – und will bei Arbeitsverweigerung schneller Totalsanktionen verhängen. Rostock aber macht da nicht mit. Das sei auch eine Frage der „Haltung“, sagt der Sozialsenator. CDU, SPD und FDP sind entsetzt.
Die Jobcenter in ganz Deutschland sollen früher und häufiger als bisher Totalsanktionen verhängen, Bürgergeldempfängern die Leistungen auf einen Euro kürzen – wenn sie eine Arbeit verweigern. So haben es Bundestag und Bundesrat entschieden.
Rechtlich wäre das schon jetzt möglich, doch die beiden größten Städte in MV verzichten bislang auf diese ultimative Strafmaßnahme. Und trotz der Verschärfungen aus Berlin könnte das Rostock auch so bleiben: „Weil wir eine Haltung haben, gibt es keine Totalsanktionen in dieser Stadt“, sagte der zuständige Sozialsenator Steffen Bockhahn (47/parteilos) unlängst vor der Bürgerschaft – und löste damit Empörung aus bei SPD, CDU und FDP.
So oft wurde Bürgergeld in Rostock und Schwerin gekürzt
Ab dem 1. Juli wird es kein Bürgergeld mehr geben, sondern die neue Grundsicherung. Doch weil Arbeitskräfte fehlen und die Bundesregierung bei Sozialkosten sparen will, ändert sich nicht allein der Name. Bisher können die Totalsanktionen verhängt werden, wenn Bürgergeldempfänger eine „zumutbare Arbeit“ nicht aufnehmen.
„Die Arbeitsaufnahme muss tatsächlich und unmittelbar möglich sein und willentlich verweigert werden“, erklärt Ronald Wenk, Sprecher des Jobcenters in Schwerin. Der Nachweis sei aber enorm schwer.
Bisher haben Schwerin und Rostock „lediglich“ gekürzt: In der Landeshauptstadt wurden 2025 insgesamt 1025-mal Leistungen für Bürgergeld-Empfänger gekürzt, in Rostock sogar 2199-mal. Meist, weil die Betroffenen sich nicht beim Jobcenter gemeldet oder Termine verpasst hatten. Lediglich in 35 Fällen in Schwerin und 52 Fällen in Rostock wurden Sanktionen verhängt, weil eine angebotene zumutbare Arbeit nicht aufgenommen wurde.
Künftig sollen Totalsanktionen aber leichter möglich sein – zum Beispiel auch dann, wenn ein Empfänger wiederholt Termine beim Jobcenter verpasst.
Rostock will keine Totalsanktionen
Die Verschärfungen aus Berlin – sie sind seit Wochen auch in der Kommunalpolitik ein Thema: Die Linke wollte Bockhahn und das Hanse-Jobcenter per Bürgerschaftsbeschluss zwingen, Totalsanktionen auszuschließen. Der Senator verkündete, er müsste einem solchen Beschluss widersprechen.
Aber Bockhahn sagte vor der Bürgerschaft auch: „Wir haben 2025 gar keine Totalsanktionen verhängt. Das hätte man mit Sicherheit anders entscheiden können. Aber weil wir es nicht wollten, weil wir eine Haltung haben, gibt es keine Totalsanktionen in dieser Stadt.“
Und genau diese Aussage ruft nun Kritik hervor: „Sollte er es tatsächlich so gemeint haben, stellt er sich über die Regelungen des Bundes. Und das ist schlicht inakzeptabel“, sagt CDU-Fraktionschefin Chris Günther.
SPD-Fraktionschef Thoralf Sens sagt, Totalsanktionen sollten „möglichst“ vermieden werden. Aber: „Auch der Sozialsenator hat Bundesrecht einzuhalten. Seine persönliche Meinung ist unerheblich.“
Bockhahn: „Wir nutzen unser Ermessen“
Der OZ gegenüber stellt Bockhahn jetzt klar: „Die Vorgaben im SGB II wollen, dass Ermessen ausgeübt wird. Sind Sanktionen erforderlich, werden diese verhängt. Dabei sind die Mitarbeitenden angehalten, sachgerecht, angemessen und nicht willkürlich zu handeln. Würden Totalsanktionen alternativlos sein, würden sie verhängt.“ Aber richtig so: „Das Hanse-Jobcenter hat 2025 keine Totalsanktionen verhängt, auch weil es eine entsprechende Haltung gibt.“
FDP-Chefin Julia Pittasch kontert: „Es ist nicht Aufgabe der Stadtverwaltung, Bundesrecht nach den persönlichen oder politischen Ansichten auszulegen und Sanktionen deshalb möglichst zu vermeiden. Das Bürgergeld basiert auf dem Prinzip Fördern und Fordern und nicht auf der politischen ‚Haltung‘ einzelner Senatoren.“
Dass Bockhahn und das Hanse-Jobcenter so großen Wert auf Haltung gegenüber Hilfeempfängern legten, sei unfair gegenüber „denjenigen, die jeden Tag arbeiten gehen und dieses System finanzieren“: „Wenn jemand dauerhaft jede Mitwirkung verweigert und trotzdem praktisch keine spürbaren Konsequenzen zu befürchten hat, beschädigt das die Akzeptanz unseres Sozialstaates.“
Stabil!