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Autoblöd

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So wie es geparkt ist, verstößt das Auto gleich gegen mehrere Regeln der Straßenverkehrsordnung: „Nicht mehr zugelassene Fahrzeuge dürfen nicht in den öffentlichen Verkehrsraum gestellt werden“, teilt Ellen Schremser aus dem Presseamt mit. Außerdem steht der Wagen mit dem linken Vorderrad direkt über einem Gulli. Auch das (offiziell „Parken über Schachtdeckeln“) ist laut Stadt nicht erlaubt.

Fälle wie dieser sind in Bochum übrigens keine Seltenheit: 1900 Meldungen über nicht zugelassene oder nicht fahrbereite Fahrzeuge seien im vergangenen Jahr gemeldet worden, so Ellen Schremser.

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