this post was submitted on 23 Mar 2025
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Netzkultur / Netzpolitik

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[–] Obin@feddit.org 4 points 2 days ago* (last edited 2 days ago) (1 children)

Wo wäre da was neu? Beschlagnahmte Geräte darf man doch eh schon durchsuchen, oder? Meistens braucht man dazu auch nur das Gesicht oder den Fingerabdruck und das ist auch heute schon legal in Österreich (und dann wäre es nicht spezifisch auf Messenger argumentiert). Und wenn das Gerät mit starkem Passwort und ohne Biometrie verschlüsselt ist hilft auch keine Backdoor im Messenger.

Und "Einzelfälle" sind es doch immer für diese Leute. Wenn die Backdoor auf allen Geräten ist, aber nur mit richterlichem Beschluss (wird auch gerne zum relativieren erwähnt) ausgenutzt werden darf, dann tun die so als würden nur einzelne Personen überwacht, was aber trotzdem nur einen freidrehenden Mitarbeiter oder Regierungswechsel von Massenüberwachung entfernt ist weil die technischen Voraussetzungen alle gegeben sind.

Hast du evtl. links zu Artikeln den konkreten Gesetzesentwurf? Wenn ich nach "Messenger-Überwachung Österreich" gucke, dann finde ich nur Artikel zu Chat-Kontrolle-ähnlichen Vorhaben, sprich Backdoors auf den Geräten oder in der Crypto.

[–] cron@feddit.org 2 points 2 days ago* (last edited 2 days ago)

Es geht nicht um eine Backdoor auf allen Geräten, sondern um eine Überwachung einzelner Geräte. Hier ein Link zum Artikel des Standard, ist zwar schon ein Jahr alt, aber soweit ich weiß noch zutreffend.

Laut einem Gesetzestext, der dem STANDARD vorliegt, soll künftig die Überwachung von Nachrichten möglich sein, "die verschlüsselt gesendet, übermittelt oder empfangen werden", und zwar "durch Einbringen eines Programms in ein Computersystem des Betroffenen".

So wie ich das verstehe, muss der neue Bundestrojaner also eine genaue Liste haben, damit nur bestimmte Chats überwacht werden und nicht alle Chats der Person, damit keine Nachrichten unschuldiger Personen betroffen sind.

Im Jahr 2019 hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) den damals geplanten Bundestrojaner wegen "schwerwiegender Eingriffe in die Privatsphäre" als unzulässig beurteilt und gekippt. Das damalige Konzept habe – vereinfacht gesagt – eine zu große "Streubreite" gehabt. Da Handys oder Laptops zur Gänze überwacht worden wären, hätten die Behörden Rückschlüsse auf den höchst privaten Lebensbereich ziehen können. Zudem hätte der Bundestrojaner damit "eine Vielzahl an auch unbeteiligten Personen" betreffen können.

Technisch ergibt das für mich immer noch wenig Sinn (wie kann man bei einem aktuellen Gerät einen Trojaner auf eine Art und weise installieren, sodass nur bestimmte Chats betroffen sind). Aber ich bin froh, dass zumindest keine Massenüberwachung am Regierungsprogramm steht.