this post was submitted on 12 Apr 2025
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DACH - Deutschsprachige Community für Deutschland, Österreich, Schweiz

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[–] Saleh@feddit.org 16 points 1 week ago* (last edited 1 week ago) (1 children)

Das die Gerichte ständig die Exekutive zurückpfeifen müssen ist hinsichtlich der Rechtsstaatlichkeit ein massives Problem. Gerade weil die Exekutive dafür in aller Regel keine Konsequenzen erlebt, und es im Zweifel einfach so lange weiter probiert, bis es auf Seiten der Gerichte mal nicht abgefangen wird.

Und gerade bei so Themen wie Durchsuchungen, erzwungenem Abbruch von Veranstaltungen, Festnahmen oder Abschiebungen etc. nutz es den Opfern auch wenig, wenn dann im Nachhinein festgestellt wird, dass die Maßnahme rechtswidrig war. Dann ist der Schaden schon angerichtet. Auch hier in dem konkreten Fall stellt es eine massive psychische Belastung dar, wenn man 6 Wochen lang im Ungewissen ist, ob man seinen Lebensmittelpunkt, seine Ausbildung / seine Arbeit, sein soziales Umfeld komplett verliert.

Ein ähnliches Prinzip von ständigen rechtswidrigen Vorstößen sehen wir z.B. auch bei den Gesetzesvorhaben zur Vorratsdatenspeicherung, die wieder und wieder vom BVerfG einkassiert werden mussten. Zwischen Verabschiedung und Einkassieren durch das BVerfG wurden dann auch bereits massiver Schaden an den Grundrechten angerichtet.

[–] Quittenbrot@feddit.org -2 points 1 week ago

Das die Gerichte ständig die Exekutive zurückpfeifen müssen ist hinsichtlich der Rechtsstaatlichkeit ein massives Problem.

Ist es das? Ist es nicht eher ein Ausdruck dessen, dass die Gewaltenteilung funktioniert und die Judikative die Exekutive effektiv kontrollieren kann? Es steht ja zb auch im Artikel, dass es nicht ausreicht, sich einfach nach Gutdünken eine Tatbeteiligung aus einfachen Polizeiberichten heraus zusammenzuzimmern. Ich sehe deinen Punkt ja ähnlich, dass es falsch ist, dass die Exekutive "sehenden Auges" Rechtsbruch begehen kann, in der Hoffnung, einfach damit durchzukommen, aber gerade die im Artikel beschriebenen Vorgänge und Begründungen (und Auswirkungen auf das Ansinnen der Exekutive) sind eigentlich rechtsstaatliche Gewaltenteilung wie aus dem Lehrbuch.