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Die genaueren Bestimmungen zur Cannabisfreigabe
(www.bundesgesundheitsministerium.de)
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Danke fürs raussuchen - alles sehr interessant!
Ich wundere mich dennoch über die Ausnahme in der Legaldefinitionen, da Nutzhanf ja bereits ebenfalls explizit ausgenommen wird und laut dem Artikel THC-freier Hanf ja gleichermaßen als Pollenschutz anscheinend gut funktioniert...
... Macht systematisch an sich nur dann Sinn, wenn psychoaktiver Hanf den Pollenschutz tatsächlich effektiver als THC-freier Hanf bewirken könnte...?
Vielleicht haben sie auch keine Lust, jede Menge Anzeigen deswegen zu bearbeiten. Bisher gab's nur THC-freien Hanf, da mussten sie nicht zu jedem Rübenacker rausfahren. Und jetzt wird der Hanf vor der Blüte zerstört, da ist es auch egal, ob er THC hat oder nicht.