this post was submitted on 15 May 2026
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DACH - Deutschsprachige Community für Deutschland, Österreich, Schweiz
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Umgangssprache =/= Juristendeutsch. Ich wollte kein großes Fass aufmachen (jetzt auch nicht) und bin oberflächlich geblieben.
Ein Sportbogen fällt nach den Definitionen des WaffG nicht unter den Begriff der Waffe. Auf das WaffG und seine Definitionen stützen sich viele Vorschriften im Verwaltungs- / Strafrecht. Daher kann man Bögen und Pfeile relativ problemlos erwerben, besitzen und transportieren. Im Strafrecht fällt daher vieles weg, was z.B. für Schusswaffen, bestimmte Messer u.a. gilt. Wenn man aber Pfeil und Bogen z.B. für eine Körperverletzung nutzen würde, gäbe es dafür wohl trotzdem die Verschärfung, weil bei Aufzählungen nach der "Waffe" noch "gefährliche Gegenstände" genannt werden.
Wenn man Pfeil und Bogen jetzt zur Benutzung bei der Jagd freigibt, dann müsste man sich ehrlicherweise um neue Definitionen bemühen. Denn ein Bogen mit "genug Wums" und Pfeile, die Tiere möglichst schnell und zuverlässig vom Leben zum Tode befördern können, haben auch das Potential, dies mit Menschen zu tun.
Derzeit nutzen z.B. die fragwürdigen Fraktionen bei Preppern diese "Lücke", um sich legal zu "bewaffnen". Die sind aber eine Minderheit und nicht wirklich im Wahrnehmungsfeld der Öffentlichkeit. Wenn (Jagd)bögen und (Jagd)pfeile in die falschen Hände gelangen, dann haben wir ziemlich sicher auch bald ein Problem. Das wird nicht so drastisch wie bei einer Schusswaffe (Defi WaffG ;)) sein, aber ich würde es auch nicht unterschätzen.