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Nach Social-Media-Verbot: Australien verbietet Minderjährigen auch Porno-Websites
(www.derstandard.at)
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Also der Formulierung nach würde das bedeuten, dass damit Apps und Suchmaschinen auch als „unangemessene Inhalte“ angesehen werden. Nicht jedoch, dass nur unangemesse Inhalte in Apps und Suchmaschinen von der Altersbeschränkung umfasst sind. Das wäre sonst sowas wie „unangemessene Inhalte in Apps, Suchmaschinen und an weiteren Stellen/Plattformen/…“