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Gericht sieht Nutzung von Klartext-Passwörtern als Hacken an
(www.heise.de)
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Für einen Nichtjuristen siehst du das aber absolut korrekt. Genau so ist das wohl auch bei § 202a StGb.
Ich sage "wohl", weil die Strafnorm komplett missglückt ist und man - was eigentlich nie der Fall sein dürfte - in Teilen nur raten kann, was genau nach Wunsch des Gesetzgebers jetzt am Ende strafbar sein sollte.
Hut ab, dass du die Parallele in der Wertung aber richtig erfasst. Das schafft ganz offensichtlich nicht jeder.