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Gericht sieht Nutzung von Klartext-Passwörtern als Hacken an
(www.heise.de)
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Ist das die herrschende Meinung? Das überzeugt mich nicht so wirklich.
Sagen wir mal, man nimmt so eine Liste von Passwörtern, die nicht ausreichen, um besonderen Schutz zu gewährleisten. Dann benutzt man ein Programm, dass Brute Force Nutzernamen durchgeht und jeweils diese Passwörter ausprobiert. Da ist dann natürlich schon eine ziemliche Energie dahinter, aber man hat ja nur die Konten geknackt, die, per Definition, nicht besonders gesichert waren.
Oder, man geht irgendwo vorbei und erspäht den Login auf dem Klebezettel am Display. Sollte man das einfach mal ausprobieren dürfen, egal mit welcher Absicht?