„Singletrails sollen künftig nur noch dann legal befahrbar sein, wenn sie als „Trails“ explizit mit Zustimmung der Waldbesitzer und der Forstbehörde genehmigt und gekennzeichnet wurden.“
Wenn man sich mal die aktuelle Rechtslage anschaut, dann handelt es sich bei dieser Gesetzesänderung nur um eine Kodifizierung der übergeordneten Rechtssprechung im Lex specialis. Trailbau ohne Einverständnis des Grundeigentum ist bereits jetzt illegal, es handelt sich um einen Eingriff in den Besitz anderer. Genehmigungspflichtig ist die Anlage von Trails derzeit ebenfalls, sh. „ordnungsgemäße Forstwirtschaft“ bzw. die Sicherstellung derselben. Am grundlegenden Recht ändert sich also nichts, es wird nur spezieller benannt. Grundsätzlich würde ich das sogar positiv sehen: Bei Einverständnis des Grundeigentümers werden die Hürden für die Behörde relativ hoch den Antrag auf Genehmigung zu versagen.