Die Verzögerung der Bundesregierung ist also politisch und rechtlich problematisch – ändert aber an den Pflichten der Unternehmen nichts. Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie gilt. Sie gilt wegen ihrer Grundrechtsrelevanz in weiten Teilen unmittelbar und Gerichte haben ab dem 8. Juni 2026 eine richtlinienkonforme Auslegung vorzunehmen.
Also Feuer frei, prüft euer Gehalt. :)