this post was submitted on 07 Aug 2025
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Datenschutz - Privacy - Digitale Selbstverteidigung

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Bildquelle Icon: Eschenzweig, CC BY-SA 4.0 via Wikimedia Commons #fedi22

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[–] rbn@sopuli.xyz 6 points 9 months ago (1 children)

Wenn es wirklich so gemeint ist, dass das maximale Strafmaß ausschlaggebend ist und nicht das erwartete Strafmaß in einem konkreten Fall, dann bietet das wirklich fast gar keine Hürden.

Wenn jemand ein einzelnes Musikstück illegal herunterlädt, wäre der Einsatz erlaubt, da eben bis zu fünf Jahre für Urheberrechtsverstöße möglich sind. Genauso beim Klauen eines Kaugummis (Diebstahl, bis zu fünf Jahre) oder ich einen Politiker 1 Pimmel nenne (Verleumdung, bis zu fünf Jahre).

Zumal man ja noch nicht einmal wirklich eine Tat begangen haben muss, da der Trojaner ja während der Ermittlungen eingesetzt wird und nicht erst nach Überführung des Täters.

[–] SL3wvmnas@discuss.tchncs.de 2 points 9 months ago

Tja wenn ich das richtig les' heißt das ich muss nur zufällig in det Nähe des Typen sein, der vom gleichen Café-WLAN einen Politiker "1 Pimmel " nennt‽¿ schon sind die Menschenrechte futsch? Mehr braucht es nicht? Wild.

Ein Kumpel ausm Osten meinte mal der Unterschied zwischen der DDR und der BRD wär nur gewesen, dass die Polizei (also die Exekutive) es einfach gehabt hat. Mehr nicht.

Und das viele Politiker ausm Westen das so beneidenswert finden, dass sie das auch wollen. Es waren die 90er, wir waren bekifft, aber so langsam glaub ich das war nen Geistesblitz.