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Um Missverständnisse zu vermeiden: Ich sauge mir das nicht aus den Fingern. Das steht so im Gesetz und wird auch so geurteilt.
In DE (und ganz EU) ist KI-Training über die Ausnahmen für Text- und Data-Mining geregelt (auch wenn manche Urheberrechtsleute das gerne ungeschehen machen würden). Wenn es tatsächlich rein privat und nicht kommerziell ist, könnte es vielleicht auch Privatkopie sein. Weiß ich nicht recht.
Du denkst an Denkmalschutz, aber ich meinte das Urheberrecht, genauer das Urheberpersönlichkeitsrecht. Ein normales, unauffälliges Haus fällt nur unter Leistungsschutzrecht. Ein besonderes Bauwerk gilt rechtlich als Kunstwerk und wird wie eine Skulptur behandelt. Das heißt, man darf es nicht einfach ändern. Man darf auch nicht unbedingt Fotografien davon veröffentlichen (siehe Panoramafreiheit).
Die Mona Lisa fällt nicht mehr unter deutsches Urheberrecht. Bei neueren Werken wirds schwierig. Jemand wie Duchamp könnte sich vielleicht auf die Kunstfreiheit berufen, aber normalerweise ist sowas eben genau ein Fall für UrhG §14. Also verboten.
Bei Werbeblockern wohl nicht, aber wenn du das Foto einer lebenden Person veränderst und zB auf Lemmy veröffentlichst, dann greift die DSGVO.
Genau das stimmt eben nicht. Privatkopie ist zB wenn du Musik vom PC auf Handy kopierst, einen Text aus dem Internet ausdruckst, usw. Dafür werden die Rechteinhaber entschädigt. Auf Speichermedien, Handys, usw wird die "Urheberrechtsabgabe" erhoben, die die Verlage usw unter sich aufteilen. Ältere Leute drucken gerne Nachrichten aus, also gibt es da Geld für Springer.
Ich gehe nicht davon aus, dass die Klage direkt Erfolg haben wird. Es gab vor Kurzem ja das Urteil bzgl Cheat Software. Die Inhalte im Arbeitsspeicher zu ändern, gilt nicht als ändern eines Programms. Allerdings könnte es sein, dass sich aus dem Urteil ergibt, wie man Werbung einblendet, sodass Blocken illegal ist.
im EU AI Act sind natürliche Personen, die so ein System privat und nicht beruflich betreiben ausdrücklich von den regelungen ausgeschlossen, das ist in dieser diskussion aber eh nur ein strohmann.
es geht hier nicht um veröffentlichen, es geht um die Änderung von daten in deinem Besitz, sie werden nicht an dritte weitergegeben oder irgendwo zur schaugestellt. Ich könnte jetzt grade meine Fotobände durchgehen und auf jedes Foto eine Ente malen und würde nichts ungesetzliches tun. ich dürfte sie vermutlich nicht ausstellen.
zum glück tun wir das nicht sondern bearbeiten nur html, dass uns der Browser anzeigt.
Die "kopie" wird schon indem moment erstellt, indem mein Browser das html läd bzw generiert. und dabei wird er es in vielen fällen schon anders darstellen als es geplant war, wenn mir z.b. Fonts fehlen oder ich inhalte von drittservern nicht lade. Und für alle Beteiligten Geräte wurde diese Pauschale gezahlt, also gibt's auch hier nichts rütteln, wir vervielfältigen ja nichtmals etwas.
Ein Urteil im Sinne des Axel-Springer-Verlags wäre einfach nur Banane.
Den AI Act habe ich auch nicht erwähnt. Wie gesagt, Urheberrecht.
Eben dabei muss UrhG und DSGVO beachtet werden.
Das ist nicht unbedingt richtig. Es kommt drauf an.
Da sehe ich kein Problem. Hat auch nichts mit dem Argument in diesem Fall zu tun.
Das Gericht wird das Gesetz interpretieren. Urteile nach dem "gesunden Volksempfinden" hättest, gibt's nicht mehr.
Artikel 2 Absatz 2 DSGVO sagt nein, sie greift nicht. Gibt bestimmt einen Haufen anderer Gründe, warum man das nicht darf, aber ich kann es nicht leiden, wenn Leute "DSGVO" schreien, ohne dass sie wissen, was drinsteht und wann sie überhaupt anzuwenden ist.
Es wird leider sehr viel Desinformation über UrhG und DSGVO verbreitet. Ich weiß nicht, warum ihr Leute das macht. Ich hab mich ja schon gefragt, ob das so eine Astroturf-Sache ist, aber was auf den Webseiten von DSGVO-Profis verbreitet wird, hat alles Hand und Fuß. Das passt also nicht. Tja.
In der DSGVO selbst steht
Weiß nicht, was da geastroturft sein soll? Wenn ich privat irgendwelche Dinge mit personenbezogenen Daten mache, hat das ggf. etwas mit Urheberrecht und Persönlichkeitsrecht zu tun, aber nicht mit der DSGVO.
Wenn du was auf Lemmy veröffentlichst, ist es nun mal nicht mehr rein persönlich. Das wird allgemein so ausgelegt. Wer was anderes sagt, hat keine Ahnung.
DSGVO ist Persönlichkeitsrecht.
Nö, wird es nicht. Lemmy als Plattform ist davon dann betroffen, ich als User nicht. Die Frage, ob etwas eine persönliche (vulgo private) Nutzung ist, hat nichts mit der Frage der Veröffentlichung zu tun. Dass das nicht generell so ausgelegt wird sieht man auch daran, dass persönliche Websiten kein Impressum brauchen, auch wenn sie "veröffentlicht" sind. Im Kontext der Diskussion hier ging es ja aber um die Datenverarbeitung auf dem eigenen Rechner, die, auch ohne Veröffentlichung, bei bspw. kommerzieller Nutzung von der DSGVO erfasst wäre, bei privater Nutzung aber eben nicht.
Und warum verbreitest du solche Desinformation? Ist es nicht ein bisschen viel Mühe für so einen unlustigen Joke?
Warum rufst du "Desinformation" ohne Belege für deine Behauptung zu liefern? Unsere Diskussion besteht gerade aus
und du sagst
Und ich verbreite dann Desinformation? Unlustiger Joke. Wo sind denn die unzähligen Experten, die eine gegenteilige Auffassung vertreten?
Mit Internetzugang sollte es eigentlich in wenigen Minuten möglich sein, entsprechende Informationen zu finden. Auch Urteile im Originaltext. Diese Ausnahme ist ja eine grundlegende Sache und nichts, wofür man sich durch Fachliteratur wühlen müsste.
Vielleicht ist es ja nicht so einfach, wie es für mich scheint. Also bring ich mal was. Hier ein Spiegel-Bericht über einen Fall aus 2020. Eine Oma hatte Fotos von ihren Enkeln auf Facebook gestellt, gegen den Willen der Eltern. So sieht der EuGH das schon seit über 20 Jahren (Lindquist-Urteil in 2003)
Aber wenn es an grundlegenden Recherche-Fähigkeiten fehlt, warum macht man dann so große Behauptungen? Es muss einem dann doch mindestens egal sein, ob es stimmt. Es passt auch nicht in die Communitys hier. Lemmy-User fordern erfahrungsgemäß eine extrem strenge Auslegung der DSGVO. Also, warum?
Nochmal: ja, man darf nicht einfach random Fotos von irgendwem veröffentlichen. Aber nicht wegen der DSGVO. Das steht sogar in deinem Artikel: das eine random niederländische Gericht hat das so entschieden, aber bei der Übertragung in deutsches Recht sagt der befragte Experte laut Artikel sogar explizit:
Ich würde auch erwarten, dass wenn die Oma in Holland in Berufung gegangen wäre, das Urteil nicht mehr die DSGVO als Rechtsgrundlage genommen hätte. Weil die das nicht hergibt.
Die DSGVO regelt ja v.a. auch die Ansprüche, die ich an Personen im Geltungsbereich habe, wenn sie meine personenbezogenen Daten verarbeiten. Wenn ich dir meine Telefonnummer gebe, dann verarbeitest du meine personenbezogenen Daten im Sinne der Verordnung. Trotzdem kannst du mich getrost auslachen, wenn ich dir einen DSGVO-Auskunftsersuchen zuschicke.
Tja. Bleibt die Frage, was bringt dir das hier? Ich meine, wenn's ein Problem mit dem Leseverständnis wäre, dann müsstest du doch jetzt trotzdem ein bisschen vorsichtiger sein. Vielleicht ein Bot?
Bester Bot der Welt, er klärt über Fehlannahmen zur DSGVO auf 😅
Was bringt es dir denn, du antwortest ja auch immer? Bei mir ist es einfach so, dass das ein Triggerpunkt ist: ich hab schon so oft
gehört. Aber dann hat niemand, der so etwas von sich gibt, jemals ernsthaft in diese Verordnung reingeschaut. Für eine Verordnung ist die ziemlich gut geschrieben. Wegen dem medialen Bohai damals ist das irgendwie einfach ein random Wort geworden, das man auf gut Glück einwirft, wenn man bspw. sinnvolle Digitalisierung verhindern will.
Ist ein bisschen die moderne Variante von "das geht nicht wegen der Versicherung". Keiner kennt irgendwelche Versicherungsbedingungen ernsthaft, aber wenn man das sagt, sind alle sofort "Aha, ja klar, das macht Sinn!". Und das habe ich eben auch bei der DSGVO zu oft so erlebt, deswegen erläutere ich sie immer gerne und bin hart getriggert, wenn ich irgendwo was lese von "Das geht nicht wegen DSGVO".