this post was submitted on 05 Sep 2025
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DACH - Deutschsprachige Community für Deutschland, Österreich, Schweiz
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Sieht Verkehrsministerium von BW auch so, das hat kürzlich eine entsprechende Anordnung veröffentlicht:
https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-mvi/intern/bilder/VM_Bilder/MOVERS_Aktiv_zur_Schule/01_Erlass_Schulstra%C3%9Fen_und_Schulzonen_2025_07_25.pdf
Hier wird über die Verwendung von Verkehrszeichen 250 (Durchfahrt verboten), 260 (Verbot für KFZ und Motorräder) und 267 (Einfahrt verboten) gesprochen.
Umsetzen müssen es die Kommunen, aber das Papier ist eine sehr solide Grundlage zur rechtssicheren (irgendein Vollspaten klagt doch immer) Einrichtung solcher Zonen.