this post was submitted on 11 Jun 2026
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DACH - Deutschsprachige Community für Deutschland, Österreich, Schweiz
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Unser System setzt auf Rehabilitation. Einen Täter 20 Jahre später noch zu bestrafen scheint vielleicht gerecht zu sein, aber der gesellschaftliche Nutzen der Rehabilitation ist dann eventuell nicht mehr gegeben. Da ist es eigentlich fast schon unerheblich welches Verbrechen begangen wurde (vorausgesetzt es war ein einmaliges Vergehen, oder eine kurzzeitige Phase mehrere Vergehen).
Fünf Jahre scheinen mir angesichts der Schwere der Tat hier aber wirklich unangemessen zu sein.
Das Argument geht davon aus, dass ein Täter nur einmal vor 20 Jahren straffällig war und danach niemals mehr problematisches Verhalten gezeigt hat. Bei einer Vergewaltigung legt die Art der Straftat aber tiefere Probleme in der Psyche des Täters nahe, ein problematisches Rollenverständnis und herabsetzendes Verständnis vom anderen Geschlecht oder anderen Menschen. Das spricht eher nicht dafür dass so jemand einfach von selbst zum besseren Menschen wird, vor allem nach 20 Jahren ohne Konsequenzen und ohne Rehabilitation. Sondern es besteht doch eine große Wahrscheinlichkeit für Wiederholungstaten und dafür dass weitere Vorfälle existieren die einfach bloß nicht bekannt geworden sind. Da sehe ich schon den gesellschaftlichen Nutzen das mal richtig aufzuarbeiten, auch wenn viel Zeit vergangen ist.