this post was submitted on 07 Jul 2026
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DACH - Deutschsprachige Community für Deutschland, Österreich, Schweiz
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Jetzt die spannende Frage: Fällt das unter §109h, Anwerben für fremde Heere?
Das hätte der wohl gerne.
Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis 5 Jahren überschreitet bei weitem die Lebenserwartung an der russischen Front.
Ja gut, die ukrainische Granate interessiert sich jetzt nicht dafür, ob der Empfänger noch eine Haftstrafe in Deutschland abzusitzen hat.
Ich dachte eher er begeht das Verbrechen und stellt sich.
Ukrainische Granaten sind sehr viel seltener in deutschen Haftanstalten.
Aber die Wahrscheinlichkeit ist nicht null ...?
Gesetze können online auch kostenlos und ohne Werbung gelesen werden.
Zum Thema: Greift hier nicht, da es um den Werber geht, nicht den Angeworbenen.
Danke für den Hinweis zu einer besseren Seite bzgl. Gesetzestexte.
Zum Thema: Der Type ist Influencer und ich fresse einen Besen, wenn er da nicht Videos für die russische Armee dreht bzw. Wie toll das da ist. Das erfüllt für mich schon den Straftatbestand der Werbung wenn er da zeigt, wie er sich freut der Armee beigetreten zu sein und saß es andere ihm nachtun sollen.