this post was submitted on 12 Dec 2025
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DACH - Deutschsprachige Community für Deutschland, Österreich, Schweiz

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[–] copacetic@discuss.tchncs.de 1 points 1 week ago (1 children)

Hier beschreiben sie sich selbst.

Ich finde "irreführend wenn nicht lügend" übertrieben. Mir ist selbst nach deinem Hinweis nicht ganz klar ob ich es wirklich verstanden habe. Es scheint einen Unterschied zu geben zwischen "Eigenbedarf" und "Wunsch die Wohnung selbst zu bewohnen"?

[–] Kissaki@feddit.org 1 points 1 week ago* (last edited 1 week ago)

Der Artikelteaser (auch entsprechend dem ersten Anteil im Artikel) sagt

Ein Vermieter darf einen Mietvertrag auch dann kündigen, wenn er die Wohnung umbauen und dann verkaufen möchte. Das hat der Bundesgerichtshof jetzt entschieden.

Es ging aber in dem Gerichtsverfahren und -urteil nicht um den Umbau und Verkauf der gekündigten Wohnung.

Ich lese den von mir zitierten Text als "Vermieter kündigt dem Mieter, baut dann die Wohnung um und verkauft sie dann". Was falsch ist. Liest du das anders als ich?

Tatsächlich wurde bezüglich der Kündigung auf Eigenbedarf geurteilt, dass diese in diesem Fall rechtens ist. Der Vermieter plant dann auch einzuziehen und dort fortlaufend zu wohnen.

Für mich sind das völlig verschiedene Dinge. Insbesondere, weil man vom Titel als Mieter Angst bekommen muss oder kann, finde ich das sehr problematisch.