this post was submitted on 05 Mar 2026
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DACH - Deutschsprachige Community für Deutschland, Österreich, Schweiz

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[–] SapphireSphinx@feddit.org 15 points 1 day ago (2 children)

Das ist Vortäuschung einer Straftat.

  1. Wer wider besseres Wissen einer Behörde oder einer zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Stelle vortäuscht,
    1. daß eine rechtswidrige Tat begangen worden sei oder
    2. daß die Verwirklichung einer der in § 126 Abs. 1 genannten rechtswidrigen Taten bevorstehe,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 164, § 258 oder § 258a mit Strafe bedroht ist.

https://dejure.org/gesetze/StGB/145d.html

Da bin ich ja mal gespannt ob das jetzt ein juristisches Nachspiel hat. Alles andere wäre kaum zu vermitteln.

[–] killingspark@feddit.org 3 points 1 day ago (1 children)

Dafür musst du ihm den Vorsatz nachweisen. "Ohje in der Situation dachte ich das wäre so gewesen, da muss ich mich geirrt haben". Wenn du dem richtigen Richter damit kommst oder das auf dem Tisch vom richtigen Staatsanwalt landet passiert da nix

[–] SapphireSphinx@feddit.org 3 points 1 day ago* (last edited 1 day ago) (1 children)

Wenn du dem richtigen Richter damit kommst oder das auf dem Tisch vom richtigen Staatsanwalt landet passiert da nix

Kann sein aber das wäre dann das, was ich schon geschrieben hatte:

Da bin ich ja mal gespannt ob das jetzt ein juristisches Nachspiel hat. Alles andere wäre kaum zu vermitteln. Alles andere wäre kaum zu vermitteln.

Ich mein guck dir das Video an. Die Gewalt ging von der AfD aus und der Typ hat aktiv versucht den Bürgern da etwas zu entreißen. Dabei ist er gestolpert. Nichts aber rein gar nichts an der Situation rechtfertigt eine Anzeige durch Ihn.

[–] killingspark@feddit.org 3 points 1 day ago

Oh versteh mich nicht falsch ich bin voll bei dir, dass das bestraft gehört. Ich bin nur auch sehr desillusioniert was unsere Amtsgerichte angeht.

[–] Zwuzelmaus@feddit.org 2 points 1 day ago (1 children)

Ist das schon ein Offizialdelikt?

Das ist ein Offizialdelikt. Wäre es ein Antragsdelikt, stünde es im Paragraphen. Vergleiche §145a S. 2 StGB oder §123 Abs. 2 StGB