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ich🤷‍♂️iel (gehirneimer.s3.de.io.cloud.ovh.net)
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[-] Dunstabzugshaubitze@feddit.de 33 points 9 months ago

wir müssen Verfassungsfeinde doch unbedingt mit Steuergeldern fördern!

das würd doch nicht so einfach gehen, wenn man denen das politisches Vehikel nimmt.

/s

[-] Roflmasterbigpimp@lemmy.world 20 points 9 months ago

Erstmal mega guter Name! Zweitens bin ich mir bei dem /s nicht so sicher 🥲

[-] LennCube@feddit.de 30 points 9 months ago
[-] Roflmasterbigpimp@lemmy.world 1 points 9 months ago* (last edited 9 months ago)

Die hat aber nen ganz schönen Sog wenn die so viel Rauch, Feuer und sogar ein Geschoss aus dem Panzerinneren abziehen kann. 🥸

Könnte ich gebrauchen wenn ich mal wieder mit Knoblauch koche. 🤔

[-] ErKaf@feddit.de 13 points 9 months ago* (last edited 9 months ago)

Die Bundesregierung ist doch nicht, wer andere Partein verbieten kann. Sonst könnten Parteien doch ihre Konkurrenz ausschalten.

Das liegt doch in der Hand vom Verfassungsschutz oder nicht?

Edit: Ja hab Unrecht. Müsst mich nicht mehr korrigieren. haha ^^

[-] pleb_maximus@feddit.de 30 points 9 months ago

Nein. Ich zitier der einfachheit einfach mal Wikipedia:

Antragsberechtigung für ein Parteiverbotsverfahren

Antragsberechtigt sind gemäß § 43 Abs. 1 BVerfGG nur folgende Verfassungsorgane:

  • der Deutsche Bundestag
  • der Bundesrat
  • die Bundesregierung

Beschränkt sich die Organisation einer Partei auf ein Bundesland, so kann nach § 43 Abs. 2 BVerfGG auch die Landesregierung dieses Landes den Antrag stellen.

Qualle

Die Bundesregierung könnte das ganze also sehr wohl anstoßen.

[-] CJOtheReal@ani.social 9 points 9 months ago

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Parteiverbot

TLDR: Antragsberechtigung für ein Parteiverbotsverfahren Bearbeiten

Antragsberechtigt sind gemäß § 43 Abs. 1 BVerfGG nur folgende Verfassungsorgane:

der Deutsche Bundestag
der Bundesrat
die Bundesregierung

Beschränkt sich die Organisation einer Partei auf ein Bundesland, so kann nach § 43 Abs. 2 BVerfGG auch die Landesregierung dieses Landes den Antrag stellen.

[-] Roflmasterbigpimp@lemmy.world 8 points 9 months ago* (last edited 9 months ago)

Die Regierung kann über den Bundestag das Verbotsverfahren anstoßen. Machen tut es das Bundesverfassungsgericht. Aber erst nach Anstoß. Laut dem hier kann Sie das sogar als eigenes Organ(?) Wird zumindest separat erwähnt.

[-] bob_lemon@feddit.de 3 points 9 months ago

Kleine Korrektur: Die Regierung braucht dazu nicht den Bundestag, die können das direkt anstoßen. Der Bundestag selbst kann das aber auch.

[-] hordenduopol@lemmy.world 6 points 9 months ago

Auch Landesregierungen können den Prozess anstoßen.

this post was submitted on 17 Jan 2024
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ich_iel

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