Schwierig, da ist wohl so einiges schiefgelaufen.
Folgende Punkte sind zu beachten:
- Wenn der Zug voll ist, kann keine Mitnahme garantiert werden.
- Besondere Personengruppen¹ dürfen nicht von der Fahrt ausgeschlossen werden, wenn sie sich im Zug befinden und der Bahnhof nicht örtlich besetzt ist.
- Rollstuhlfahrer sollen ihre Zugfahrt ankündigen, damit das Eisenbahnunternehmen adäquat reagieren kann.
- Fluchtwege sind frei zu halten.
Ich bin nicht dabei gewesen, alles was jetzt kommt ist reine Spekulation, habe ich aber häufig so als Zugbegleiter erlebt.
Rollstuhlfahrer hat seine Zugreise nicht angekündigt, ja ich weiß, manchmal reist man auch spontan. Rollstuhlfahrer sieht das der Zug voll ist. Rollstuhlfahrer steigt gegen der Weisung des Zugbegleiters ein, da er weiß, dass er wenn er drinne ist nicht von der Fahrt ausgeschlossen werden darf. Zugbegleiter ist schon genervt und diskutiert mit Rollstuhlfahrer. Der weigert sich wieder auszusteigen. Rollstuhlfahrer zeigt dem Zugbegleiter, dass er ja auf dem Boden sitzen kann, steht so im Text. Jetzt ist der eh schon durch den übervollen Zug eingeschränkte Fluchtweg endgültig versperrt, durch eine Person, die im Notfall nicht Platz machen kann. Rollstuhlfahrer sieht das nicht ein und beharrt auf Mitnahme. Dem Zugbegleiter platzt endgültig die Hutschnurr und bugsiert den Rollstuhlfahrer verbotenerweise eigenhändig raus.
Das Ende vom Lied, alle sind angearscht.
- Besondere Personengruppen:
- alte und kranke Menschen
- Mobilitätseingeschränkte Menschen
- Alleinreisende mit Kind
- schwangere Menschen
- Minderjährige