Schon damals schrieben wir: Alle IP-Ratings gelten nur für neue Geräte. Ob ein Produkt nach zwei Jahren im Dauereinsatz noch einmal dieselbe Prüfung bestehen würde wie am Anfang, kann keine Norm und kein Prüfverfahren garantieren. Trotzdem implizieren Hersteller immer wieder etwas anderes, wenn sie sich auf den IP-Code beziehen. Zu unvorsichtig sollte man also mit auch mit als wasserdicht beworbenen Handys nicht umgehen. (ll)
Die Gewährleistung des Händlers ist in Deutschland normalerweise zwei Jahre. D.h. dass Produkte bei normalem Gebrauch die versprochenen Eigenschaften mindestens zwei Jahre behalten sollten. Sonst hat man Anspruch auf Reparatur/Ersatz.
Selbstverständlich gibt es Normen und Prüfverfahren, die darauf ausgelegt sind, dass man auch Jahre nach dem Dauereinsatz eines Produktes noch die zertifizierten Eigenschaften hat. Sonst gäbe es weder moderne Bauwerke, noch Industrieanlagen.