Die DSGVO erlaubt den Mitgliedsstaaten Ausnahmen für Datenverarbeitung "zu journalistischen Zwecken oder zu wissenschaftlichen, künstlerischen oder literarischen Zwecken". Der Paragraf ist so eine Ausnahme. Journalisten können sich darauf berufen. Also wenn im Fernsehen nicht jeder Demoteilnehmer verpixelt wird, ist das ok.
Ich glaube aber nicht, dass sich der Durchschnitts-Knipser darauf berufen kann. Das ist natürlich schwierig abzugrenzen. Vielleicht sind doch mehr Uploads legal als ich spontan meinte.
Die DSGVO gilt nicht für rein persönliche Daten. Also Familienfotos, oder auch Fotos von Freuden. Das dürfte die meisten Schnappschüsse legalisieren. Aber was öffentlich im Internet steht, ist wahrscheinlich nicht mehr rein persönlich. Gezielte Fotos von Fremden fallen immer unter die DSGVO.
Dann ist da noch die Ausnahme von der Ausnahme, also (2) in dem $23. Umso besser Dienste wie PimEyes werden, umso eher werden berechtigte Interessen verletzt.
Außerdem sind biometrische Daten nach DSGVO noch mal besonders problematisch. Die Erwägungsgründe sagen, dass Fotos nicht automatisch als biometrische Daten gelten sollen, sondern erst, wenn sie zur Erkennung verarbeitet werden. Die Erwägungsgründe sind aber kein bindendes Recht, sondern sagen nur, wie das eigentliche Gesetz interpretiert werden soll. Umso besser die Erkennungssoftware wird, umso eher wird man vielleicht Fotos und Videos pauschal als besonders riskant einstufen.
Andererseits wird es auch immer leicht, sowas automatisch zu verpixeln oder durch KI abzuändern. Wenn es für einen Fotokünstler nur ein paar Sekunden oder Minuten Arbeit sind, Passanten unkenntlich zu machen, dann wird man das eher verlangen. Es ist eine Frage der Interessenabwägung. Das ändert sich mit den Umständen.
Who's calling for that boycott? Putin?
Respect for the true pacifists out there, but investing in EU-based defense industry is hardly questionable by ordinary standards.