this post was submitted on 16 Jul 2024
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Der Gerät® wäre als elektrisches Messer nicht mehr zulässig. Verstanden. Wobei ich die Bezeichnung "mechanisches Messer" komisch finde. Bei der Gerät® ist es ja letztendlich auch ein mechanisches Messer und kein Plasma- oder Laserstrahl. Der Gerät® mit dem Kurbelantrieb aus Opas Brustleiter wäre dann wieder mechanisch oder was?
Also, das war bloß eine Mutmaßung, dass es da um Der Gerät und Mini-Kettensägen und ähnliches geht.
Ich glaub schon, dass das gemeint ist, finde nur die Formulierung seltsam.
Im Originaltext steht:
Eine "mechanische Vorrichtung" kann m.E.n. so ziemlich alles sein, auch der Gerät®.