this post was submitted on 21 May 2025
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DACH - Deutschsprachige Community für Deutschland, Österreich, Schweiz
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War bis vor nicht allzu langer Zeit sogar noch weniger. Und das geilste: Selbst wenn das wie hier grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz durch Staatsbedienstete war,kannst du nicht Schadensersatz einklagen - die Amtshaftung greift dann trotzdem, während parallel der Staat den Beamten theoretisch durchaus in Haftung nehmen kann. (Und ja, Vorsatz gibt es. Ich kenne selber einen Fall,in dem ein Polizeibeamter seiner Partnerin immer wieder angedroht hat er schiebt ihr was unter, das würde zwar nicht "kleben bleiben",aber für nen Monat U-Haft reichen, dann seien Kinder und Wohnung weg und sie finanziell am Arsch weil damals Hartz4. Gott sei Dank gibt es manchmal Karma und die Drecksau ist an ner medizinischen Ursache recht jämmerlich verreckt.)
Die Haftentschädigung ist hier noch nicht mal so entscheidend. Wichtiger wäre der Schadensersatz. Denn so ein Verhalten(Hochfrequenz Wechsel der Bezugsperson in der Phase),insb. auch des Jugendamtes sorgt mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit für eine lebenslange Bindungsstörung beim Kind. Wäre der Staat hier Schadensersatz-pflichtig könnten die entsprechenden Kosten für Therapie, Hilfen, etc. geltend gemacht werden. Sorum? Kriegste nix.
Und das Kind kann noch weniger was dafür als die Frau die auch nix dafür kann außer in einem Bundesland geworden zu sein,dass "Justiz&Polizeiskandal als Lebensmotto" hat.
Wer mal Lesestoff braucht: Hier
Spoiler: 25 €
In dem Satz von 75 € sind entstandene Vermögensschäden nicht mit abgedeckt. Dafür steht einem als separat Entschädigung zu. Leider lässt sich eine durch die Haft gestörte Mutter-Kind-Beziehung nicht als solche quantifizieren.
Pro Stunde oder? Oder?