this post was submitted on 30 Jul 2026
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DACH - Deutschsprachige Community für Deutschland, Österreich, Schweiz

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[–] BigShammy80@feddit.org 4 points 13 hours ago (1 children)

Was ist das für ein Argument? Es geht hier um Persönlichkeitsrechte und nicht gegen "neue" Technologie... Du kannst dich gern selbst in der Dusche filmen, aber eben nicht in der Öffentlichkeit.

[–] HieroProtagonist@lemmy.ml -3 points 13 hours ago (1 children)

Und wenn ich in der Öffentlichkeit dusche?

[–] Mora@pawb.social 1 points 11 hours ago

Naja, kommt drauf an wo du duscht und was du machst. Könnte zum Beispiel §113 OWiG sein oder §183(a) StGB, wenn du es aufm Marktplatz machst.