this post was submitted on 25 Nov 2025
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DACH - Deutschsprachige Community für Deutschland, Österreich, Schweiz
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Doch,das steht sogar relativ weit oben auf der Liste. Genauso wie du als Polizist bei der Routinekontrolle mit jemandem rechnest der auf dich schießt. Weil es eben die Situationen sind, die einen Fehler entstehen lassen. Und so hoch emotionale Situationen wie eine Rückführung eines Kindes von der Mutter sind eben kein Routineeinsatz. (Merkt man daran,dass hier auch nicht nur einfach eine Streife hingegangen ist). Ebenso wie lange der Einsatz vorher schon gedauert hat. Das war definitiv kein Routineeinsatz.
Das ist gar nicht so klar - man hätte die Tatbestandsausnahme auch unter dem §34 StGb (rechtfertigender Notstand) subsumieren können und hätte als Politik weniger Arbeit gehabt. (So wie man 20 Jahre lang den Rettungsdienst hat laufen lassen...) Und das eine Person mit Messer, auch in dem.Alter,direkt vor dir eine solche Situation ist, ist auch irgendwie klar.
Anyway: Wie gesagt, das Problem ist alles zwischendrin gewesen. Und das bestärkt ja nun auch der ND Artikel. Sollte das so geschehen sein...dann müssen wir uns eine eigentlich gar nicht mehr über "Eskalation im Routineeinsatz" unterhalten,sondern eher ob hier nicht ggf. ein ganz anderes Bouquet von Tatbeständen in Frage kommt. Denn dann ist es nicht "schief gegangen aus Faulheit/mangelnder situational awareness", sondern mit "quasi Vorsatz" weil jemand meinte er kann SEK spielen oder vergleichbar. (Lustigerweise wäre denen das mit hoher Wahrscheinlichkeitnicht passiert)
Um das mit den Worten einer Beamtin zu demonstrieren,der ich den Artikel geschickt hab: "Alter, wenn das so stimmt ist das so krass,das mir die Worte fehlen. Und zwar nachhaltig."