this post was submitted on 12 Dec 2025
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Fahrrad
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"Benutzung auf eigene Gefahr" heißt "Der Weg ist gefährlich, wenn du hier langfährst und was passiert, bist du selbst Schuld".
Das blaue Schild zeigt für Radfahrer eine Benutzungspflicht an. Und darf eigentlich nur aufgestellt werden, wenn die Benutzungspflicht für die Sicherheit der Radfahrer nötig ist.
Die Benutzungspflicht ist hier ja durchaus gegeben, aber dann muss auch geräumt und instand gehalten werden. Ich frage mich ob das so rechtens ist.
In der Regel ja, bis jemand zu Schaden kommt und klagt. Dann wird vermutlich als billigste Lösung, den Missstand zu beseitigen, das blaue Schild entfernt.
Am besten noch durch ein Fahrrad verboten Schild ersetzen, sonst könnte das ja jemand als einen nicht benutzungspflichtigen Fahrradweg interpretieren.