this post was submitted on 09 Feb 2026
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DACH - Deutschsprachige Community für Deutschland, Österreich, Schweiz
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Kleiner Interessenkonflikt, aber schlussendlich kann das so oder so nur vor Gericht gelöst werden kann.
Naja geht so. Ein juritisches Gutachten muss für und wider in allen Facetten beleuchten. Die Beauftragung einer Kanzlei zur Erstellung eines solchen Gutachtens ist keine Mandatierung (Dienstleistung), sondern eim Werkvertrag. Die Kanzlei muss also ein den Vorgaben genügendes Werk präsentieren. Da wird natürlich etwas den Geisteswissenschaften inherenter Bias enthalten sein, aber es ist eben keine Mandatierung, die Kanzlei steht nicht im Lager des Verbands.