Juristisch eigentlich ganz interessant. Ich würde nämlich argumentieren, dass die Lichteinwirkung zwar eine typische Verwendungsweise der Lampe ist und hier vermeintlich auch zu einer KV geführt hat. Aber Licht wirkt ja nicht unmittelbar körperlich und ist auch nicht selbst ein korporaler Gegenstand.
Andererseits müsste ein Laser wohl ein gefährliches Werkzeug sein 🤔
Waffe =/= Waffe . Du meinst die Waffe im ordnungsrechtlichen/ waffenrechtlichen Sinne. Strafrechtlich sind die meisten Bögen wohl Waffen