this post was submitted on 11 Jul 2025
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Richtlinienkompetenz heißt nicht, dass der Bundeskanzler jedem Abgeordneten vorschreiben darf, wie er sich zu verhalten hat. Dann bräuchten wir die Abgeordneten nicht. Im Gegenteil,
(Art. 38 GG).
Ich finde den Vorwurf, Merz oder Spahn könnten nicht „die Fäden zusammenhalten” völlig absurd. Warum wählen wir 600-und-batsch Abgeordnete, wenn am ende doch die Parteichefs für ihre Parteien entscheiden?
Die Fäden sind hier halt demokratische Institutionen aufrechtzuerhalten, oder die Union endgültig ins Rechtsextreme und Demokratiefeindliche zu stürzen.
Wenn das mit den Unions-Abgeordneten nicht mehr möglich ist, wofür es eigentlich schon garnicht den Kanzler oder den Fraktionschef brauchen sollte, dann ist das ein krasses Problem.
Das sehe ich ganz und gar nicht so. Im Zitat
sind mit „Fäden” ganz eindeutig die „[d]utzende[n] Unionsabgeordneten“ gemeint.
Jau. Die dutzenden Unionsabgeordneten, die eigentlich schon von selbst einen natürlichen Anstand besitzen sollten, demokratische Institutionen aufrechterhalten zu wollen, weshalb es gar keine großen Anstrengungen vom Fraktionsvorsitzenden brauchen sollte.
Mal abgesehen davon bezieht sich die Richtlinienkompetenz des Kanzlers auf die Bundesregierung.