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Ich finde das nicht nur an den Haaren herbei gezogen. Sondern lässt auch sehr tief blicken, wenn man in diesem Kontext erst Mal an Täterschutz denkt.
Aber ja, ich zeige meinen Mann auch manchmal einfach so an, um ihm eins auszuwischen.
Zumal es dieses veto, das Merz sich da wünscht, sonst auch nicht gibt. Warum also, wenn Täter und Opfer verheiratet sind?
Wieso ist die "Gefahr von Falschbehauptungen" denn "Täterschutz"? Das sind dann ja eben gerade keine Täter. Ob man dem Argument jetzt folgt ist eine andere Sache.
Weil diese Gefahr ein Strohmann ist. Oder willst du mir jetzt ernsthaft erklären, dass die Gefahr einer Falschbehauptung in diesem Kontext unter Eheleuten größer ist als unter nicht verheirateten Parteien?
Diese Klausel hätte es denn Tätern ermöglicht Druck auf Opfer auszuüben und so einer Strafverfolgung zu entgehen. Ein Problem das unter Ehepartnern doch wesentlich wahrscheinlicher ist da man sich Wohnort und Umfeld teilt.
Um das zu beurteilen, reicht mein juristisches Wissen nicht aus und ich kenne jetzt auch keine Statistiken dazu, wie oft solche Falschbehauptungen vorkommen. Ist vermutlich auch gar nicht so leicht, das überhaupt korrekt zu erfassen, da es ja in vielen Fällen einfach Aussage gegen Aussage ist, ohne dass man je völlig zweifelsfrei sagen kann, was einvernehmlich passiert ist und was nicht. Das ist immer eine Gradwanderung.
Ja, sehe ich ein. Ich kann mir aber auch durchaus Fälle vorstellen, in denen es im Interesse der Opfer liegt, auf eine Strafverfolgung zu verzichten. Wenn (!) man mit dem Partner weiterhin zusammen leben möchte (!), ist es sicher nicht unbedingt angenehm, wenn sich sowas überall herumspricht, man fortan mit einem verurteilen Straftäter unter einem Dach wohnt, alle Freunde und Bekannte davon wissen etc. Oft empfinden Opfer derartiger Straftaten Scham. Dass das nicht angebracht ist, ist keine Frage, aber die Opfer dann gegen ihren Willen durch ein öffentliches Stigma noch weiter zu bestrafen, finde ich auch nicht unbedingt sinnvoll.
Ich möchte einfach mal loben, dass du transparent und reflektiert damit bist, wie gut du das zu beurteilen meinst. 🙂
Der letzte Absatz ist einfach nur verrückt?
Wenn ich weiterhin mit dem Straftäter leben und kein "Stigma" durch eine Anzeige möchte, dann zeige ich nicht an.
Das Stigma der Opfer kommt außerdem überwiegend daher, dass man ihnen eine Mitschuld vorwirft und das Verfahren oft sehr invasiv für Betroffene ist. Auch mit ein Grund, warum viele entsprechende Delikte gar nicht erst zur Anzeige kommen.
Nicht davon, dass die Leute ein schlechtes Bild vom Täter haben.
Dass du hier das Vorurteile der vermeintlich häufigen Falschanzeige wiederholst trägt übrigens zu diesem Stigma und den generellen Zweifeln gegenüber betroffenen bei.
Sorry, vielleicht habe ich im verlinkten Artikel etwas falsch verstanden, aber ging es nicht genau darum in der Widerspruchslösung? Dass das Opfer die Möglichkeit haben soll, auf eine Strafverfolgung zu verzichten? Der Staat hat ansonsten eben die Pflicht, eine Straftat zu verfolgen, sobald er davon Kenntnis erlangt. Es kann also auch eine Anzeige durch Nachbarn/Freunde/Verwandte was weiß ich erfolgen. Und genau dafür dachte ich, sei die Widerspruchsklausel gedacht.
Wie soll das gehen? Die Nachbarn können nicht ohne Zustimmung des Opfers (sofern die betroffene Person nicht besonders schützenswert ist) einfach Anzeige erstatten und ein Verfahren einleiten lassen. Der erste Schritt wäre zum Opfer zu gehen, das verneint, das eine Straftat vorliegt, fertig.
Die Klausel war dafür gedacht, dass das Opfer die Anzeige nachträglich zurückziehen und eine weitere Strafverfolgung verhindern kann. Also ich zeige an, verfahren wird eingeleitet, ich ziehe zurück, Verfahren wird gestoppt.
Und das aber nur, wenn Opfer und Täter verheiratet sind.
Soviel ich weiß kann schon jeder eine Straftat anzeigen und die Polizei muss ermitteln. Klar kann dann ggf. das Verfahren eingestellt werden, wenn das vermeintliche Opfer die Tat bestreitet.
Ich sage auch gar nicht, dass ich für eine solche Klausel bin. Ich sage lediglich, dass ich nachvollziehen kann, dass darüber damals debattiert wurde und dass es nicht sofort Täterschutz sein muss.
Kommt ganz drauf an, es gibt Antragsdelikte und Offizialdelikte. Ersteres wird nur verfolgt wenn das Opfer selbst eine Anzeige stellt. Beleidigung ist da ein klassisches Beispiel. Das zweitere wird vom Staat verfolgt, sobald er davon erfährt, auch wenn kein Opfer eine Anklage erhebt. Mord ist hier das klassische Beispiel.
Sexuelle Nötigung (Vergewaltigung ist nach Gesetz eine besonders schwere Form davon) ist ein solches Offizialdelikt, also ja, da kann auch jemand anderes die Anzeige stellen und die Polizei muss ermitteln.
Aber da muss man mal pragmatisch rangehen:
Gerade sexuelle Nötigung ist so eine Sache wo häufig Aussage gegen Aussage steht und es gerade keine weiteren Beweise gibt. Wenn die Nachbarn eine Anzeige stellen, weil sie was gehört haben und die Frau nun nicht will, das ihr Mann verurteilt wird, kann sie einfach sagen: nein, nichts passiert. Und die Polizei stellt das Verfahren ein. Die Regelung die Merz und Co wollten, hilft leider wirklich nur Tätern, die das Opfer unter Kontrolle haben in meinen Augen. Denn dann kann das Opfer zu etwas gezwungen werden und die nicht Strafverfolgung ist auch anders möglich, wie ich bereits erklärte.
Danke für den Kommentar. Da du dich damit etwas auszukennen scheinst: Wie genau unterscheidet sich die Widerspruchslösung dann in der Praxis überhaupt von einem Gesetz ohne eben diesen?
Wenn wir davon ausgehen, dass der Täter das Opfer in der Hand hat, kann der das Opfer doch auch gleich davon abhalten, Anzeige zu erstatten oder - wenn bereits erfolgt - Druck ausüben, dass das Opfer die Aussage zurückzieht.
Korrekt, die Gefahr besteht immer. Aber man muss es den Tätern ja jetzt nicht noch einfacher machen und ihnen auch noch eine legale Variante dafür an die Hand geben, oder?
Edit: und nur fürs Protokoll, ich hab dich nicht gedownvotet. Deine Frage ist berechtigt in meinen Augen.
Danke für die Einschätzung! Hat mir weitergeholfen, mir eine Meinung zu bilden. :)
Darüber kann man gut streiten - soweit ich weiß sagte auch Merz selbst, dass er heute so nicht mehr abstimmen würde.
Aber die oft suggerierte Aussage, dass Merz 'grundsätzlich' dagegen war, dass Vergewaltigung in der Ehe strafbar wird, ist anhand seines vorherigen Abstimmungsverhalten nicht haltbar.
Ich unterstelle ihm das weiterhin und dass er sich eine sehr dünne Ausrede dafür zurechtgelegt hat. Aber das ist eben einfach nur eine Unterstellung meinerseits.
Das kannst du halten wie ein Dachdecker. Ich halte ihn sicher auch nicht für den großen Samariter auf Erden.
Letztendlich hat er aber nicht nur gegen die Strafbarkeit von Vergewaltigung in der Ehe gestimmt (1997), sondern auch für die Strafbarkeit von Vergewaltigung in der Ehe (1996).