this post was submitted on 01 Jun 2026
125 points (98.4% liked)

ich_iel

4799 readers
247 users here now

Die offizielle Zweigstelle von ich_iel im Fediversum.

Alle Pfosten müssen den Titel 'ich_iel' haben, der Unterstrich darf durch ein beliebiges Symbol oder Bildschriftzeichen ersetzt werden. Ihr dürft euch frei entfalten!


Matrix


📱 Empfohlene Schlaufon-Applikationen für Lassmich


Befreundete Kommunen:

!wir_iel@feddit.org

!i_itrl@feddit.org

!ich_ial@lemmy.world

!zunftgemeinde@feddit.org

!ki_iel@feddit.org


Sonstiges:

Zangendeutsch-Wörterbuch


Regeln:

1. Seid nett zueinander

Diskriminierung anderer Benutzer, Beleidigungen und Provokationen sind verboten.

2. Pfosten müssen den Titel 'ich_iel' oder 'ich iel' haben

Nur Pfosten mit dem Titel 'ich_iel' oder 'ich iel' sind zugelassen. Alle anderen werden automatisch entfernt.

Unterstrich oder Abstand dürfen durch ein beliebiges Textsymbol oder bis zu drei beliebige Emojis ersetzt werden.

3. Keine Hochwähl-Maimais oder (Eigen)werbung

Alle Pfosten, die um Hochwählis bitten oder Werbung beinhalten werden entfernt. Hiermit ist auch Eigenwerbung gemeint, z.b. für andere Gemeinschaften.

4. Keine Bildschirmschüsse von Unterhaltungen

Alle Pfosten, die Bildschirmschüsse von Unterhaltungen, wie beispielsweise aus WasistApplikaton oder Zwietracht zeigen, sind nicht erlaubt. Hierzu zählen auch Unterhaltungen mit KIs.

5. Keine kantigen Beiträge oder Meta-Beiträge

ich_iel ist kein kantiges Maimai-Brett. Meta-Beiträge, insbesondere über gelöschte oder gesperrte Beiträge, sind nicht erlaubt.

6. Keine Überfälle

Wer einen Überfall auf eine andere Gemeinschaft plant, muss diesen zuerst mit den Mods abklären. Brigadieren ist strengstens verboten.

7. Keine Ü40-Maimais

Maimais, die es bereits in die WasistApplikation-Familienplauderei geschafft haben oder von Rüdiger beim letzten Stammtisch herumgezeigt wurden, sind besser auf /c/ichbin40undlustig aufgehoben.

8. ich_iel ist eine humoristische Plattform

Alle Pfosten auf ich_iel müssen humorvoll gestaltet sein. Humor ist subjektiv, aber ein Pfosten muss zumindest einen humoristischen Anspruch haben. Die Atmosphäre auf ich_iel soll humorvoll und locker gehalten werden.

9. Keine Polemik, keine Köderbeiträge, keine Falschmeldungen

Beiträge, die wegen Polemik negativ auffallen, sind nicht gestattet. Desweiteren sind Pfosten nicht gestattet, die primär Empörung, Aufregung, Wut o.Ä. über ein (insbesonders, aber nicht nur) politisches Thema hervorrufen sollen. Die Verbreitung von Falschmeldungen ist bei uns nicht erlaubt.


Bitte beachtet auch die Regeln von Feddit.org

founded 2 years ago
MODERATORS
top 22 comments
sorted by: hot top controversial new old
[–] Cobrachicken@lemmy.world 38 points 5 days ago (1 children)

Jau. "Die 138 Abgeordneten, die gegen das neue Gesetz gestimmt hatten, waren fast(*) ausschließlich Männer der schwarz-gelben Regierungskoalition, unter ihnen Horst Seehofer und Friedrich Merz."

W.t.f.!?!

[–] Quittenbrot@feddit.org 17 points 4 days ago (1 children)

Wie du im Plenarprotokoll des Bundestages ab Seite 9208 sehen kannst, stimmten dafür bei der Abstimmung über den Antrag der schwarz-gelben Regierung ein Jahr vorher SPD, Grüne und PDS geschlossen dagegen.

Kern des Streits war also nicht, ob Vergewaltigung in der Ehe strafbar werden soll, sondern ob man ein Gesetz mit einer Widerspruchs- (Union) oder Versöhnungsklausel (SPD) haben wollte.

[–] Cobrachicken@lemmy.world 6 points 4 days ago

Danke fuer die Backgroundinfo!

[–] Quittenbrot@feddit.org 11 points 5 days ago (1 children)
[–] ComfortableRaspberry@feddit.org 18 points 5 days ago* (last edited 5 days ago) (2 children)

Sie sah vor, dass Strafverfolgung nicht stattfinden darf, wenn das Opfer dem widerspricht. 1997 wurde über eine Variante des Gesetzesentwurfs ohne diese Klausel abgestimmt – hiergegen stimmte Merz mit Nein. Er erklärte 2020, er habe die Gefahr durch Falschbeschuldigungen „zerstrittener Eheleute“ gesehen.

Ich finde das nicht nur an den Haaren herbei gezogen. Sondern lässt auch sehr tief blicken, wenn man in diesem Kontext erst Mal an Täterschutz denkt.
Aber ja, ich zeige meinen Mann auch manchmal einfach so an, um ihm eins auszuwischen.

Zumal es dieses veto, das Merz sich da wünscht, sonst auch nicht gibt. Warum also, wenn Täter und Opfer verheiratet sind?

[–] rbn@sopuli.xyz 6 points 5 days ago (1 children)

Wieso ist die "Gefahr von Falschbehauptungen" denn "Täterschutz"? Das sind dann ja eben gerade keine Täter. Ob man dem Argument jetzt folgt ist eine andere Sache.

[–] ComfortableRaspberry@feddit.org 0 points 5 days ago (1 children)

Weil diese Gefahr ein Strohmann ist. Oder willst du mir jetzt ernsthaft erklären, dass die Gefahr einer Falschbehauptung in diesem Kontext unter Eheleuten größer ist als unter nicht verheirateten Parteien?

Diese Klausel hätte es denn Tätern ermöglicht Druck auf Opfer auszuüben und so einer Strafverfolgung zu entgehen. Ein Problem das unter Ehepartnern doch wesentlich wahrscheinlicher ist da man sich Wohnort und Umfeld teilt.

[–] rbn@sopuli.xyz 1 points 4 days ago (2 children)

Um das zu beurteilen, reicht mein juristisches Wissen nicht aus und ich kenne jetzt auch keine Statistiken dazu, wie oft solche Falschbehauptungen vorkommen. Ist vermutlich auch gar nicht so leicht, das überhaupt korrekt zu erfassen, da es ja in vielen Fällen einfach Aussage gegen Aussage ist, ohne dass man je völlig zweifelsfrei sagen kann, was einvernehmlich passiert ist und was nicht. Das ist immer eine Gradwanderung.

Diese Klausel hätte es denn Tätern ermöglicht Druck auf Opfer auszuüben und so einer Strafverfolgung zu entgehen.

Ja, sehe ich ein. Ich kann mir aber auch durchaus Fälle vorstellen, in denen es im Interesse der Opfer liegt, auf eine Strafverfolgung zu verzichten. Wenn (!) man mit dem Partner weiterhin zusammen leben möchte (!), ist es sicher nicht unbedingt angenehm, wenn sich sowas überall herumspricht, man fortan mit einem verurteilen Straftäter unter einem Dach wohnt, alle Freunde und Bekannte davon wissen etc. Oft empfinden Opfer derartiger Straftaten Scham. Dass das nicht angebracht ist, ist keine Frage, aber die Opfer dann gegen ihren Willen durch ein öffentliches Stigma noch weiter zu bestrafen, finde ich auch nicht unbedingt sinnvoll.

Ich möchte einfach mal loben, dass du transparent und reflektiert damit bist, wie gut du das zu beurteilen meinst. 🙂

[–] ComfortableRaspberry@feddit.org 0 points 4 days ago (1 children)

Der letzte Absatz ist einfach nur verrückt?

Wenn ich weiterhin mit dem Straftäter leben und kein "Stigma" durch eine Anzeige möchte, dann zeige ich nicht an.

Das Stigma der Opfer kommt außerdem überwiegend daher, dass man ihnen eine Mitschuld vorwirft und das Verfahren oft sehr invasiv für Betroffene ist. Auch mit ein Grund, warum viele entsprechende Delikte gar nicht erst zur Anzeige kommen.
Nicht davon, dass die Leute ein schlechtes Bild vom Täter haben.

Dass du hier das Vorurteile der vermeintlich häufigen Falschanzeige wiederholst trägt übrigens zu diesem Stigma und den generellen Zweifeln gegenüber betroffenen bei.

[–] rbn@sopuli.xyz 2 points 4 days ago (1 children)

Wenn ich weiterhin mit dem Straftäter leben und kein "Stigma" durch eine Anzeige möchte, dann zeige ich nicht an.

Sorry, vielleicht habe ich im verlinkten Artikel etwas falsch verstanden, aber ging es nicht genau darum in der Widerspruchslösung? Dass das Opfer die Möglichkeit haben soll, auf eine Strafverfolgung zu verzichten? Der Staat hat ansonsten eben die Pflicht, eine Straftat zu verfolgen, sobald er davon Kenntnis erlangt. Es kann also auch eine Anzeige durch Nachbarn/Freunde/Verwandte was weiß ich erfolgen. Und genau dafür dachte ich, sei die Widerspruchsklausel gedacht.

[–] ComfortableRaspberry@feddit.org 2 points 4 days ago (1 children)

Wie soll das gehen? Die Nachbarn können nicht ohne Zustimmung des Opfers (sofern die betroffene Person nicht besonders schützenswert ist) einfach Anzeige erstatten und ein Verfahren einleiten lassen. Der erste Schritt wäre zum Opfer zu gehen, das verneint, das eine Straftat vorliegt, fertig.

Die Klausel war dafür gedacht, dass das Opfer die Anzeige nachträglich zurückziehen und eine weitere Strafverfolgung verhindern kann. Also ich zeige an, verfahren wird eingeleitet, ich ziehe zurück, Verfahren wird gestoppt.
Und das aber nur, wenn Opfer und Täter verheiratet sind.

[–] rbn@sopuli.xyz 4 points 4 days ago (1 children)

Soviel ich weiß kann schon jeder eine Straftat anzeigen und die Polizei muss ermitteln. Klar kann dann ggf. das Verfahren eingestellt werden, wenn das vermeintliche Opfer die Tat bestreitet.

Ich sage auch gar nicht, dass ich für eine solche Klausel bin. Ich sage lediglich, dass ich nachvollziehen kann, dass darüber damals debattiert wurde und dass es nicht sofort Täterschutz sein muss.

[–] Wrufieotnak@feddit.org 2 points 4 days ago (1 children)

Kommt ganz drauf an, es gibt Antragsdelikte und Offizialdelikte. Ersteres wird nur verfolgt wenn das Opfer selbst eine Anzeige stellt. Beleidigung ist da ein klassisches Beispiel. Das zweitere wird vom Staat verfolgt, sobald er davon erfährt, auch wenn kein Opfer eine Anklage erhebt. Mord ist hier das klassische Beispiel.

Sexuelle Nötigung (Vergewaltigung ist nach Gesetz eine besonders schwere Form davon) ist ein solches Offizialdelikt, also ja, da kann auch jemand anderes die Anzeige stellen und die Polizei muss ermitteln.

Aber da muss man mal pragmatisch rangehen:

Gerade sexuelle Nötigung ist so eine Sache wo häufig Aussage gegen Aussage steht und es gerade keine weiteren Beweise gibt. Wenn die Nachbarn eine Anzeige stellen, weil sie was gehört haben und die Frau nun nicht will, das ihr Mann verurteilt wird, kann sie einfach sagen: nein, nichts passiert. Und die Polizei stellt das Verfahren ein. Die Regelung die Merz und Co wollten, hilft leider wirklich nur Tätern, die das Opfer unter Kontrolle haben in meinen Augen. Denn dann kann das Opfer zu etwas gezwungen werden und die nicht Strafverfolgung ist auch anders möglich, wie ich bereits erklärte.

[–] rbn@sopuli.xyz 2 points 3 days ago (1 children)

Danke für den Kommentar. Da du dich damit etwas auszukennen scheinst: Wie genau unterscheidet sich die Widerspruchslösung dann in der Praxis überhaupt von einem Gesetz ohne eben diesen?

Wenn wir davon ausgehen, dass der Täter das Opfer in der Hand hat, kann der das Opfer doch auch gleich davon abhalten, Anzeige zu erstatten oder - wenn bereits erfolgt - Druck ausüben, dass das Opfer die Aussage zurückzieht.

[–] Wrufieotnak@feddit.org 1 points 3 days ago* (last edited 3 days ago) (1 children)

Korrekt, die Gefahr besteht immer. Aber man muss es den Tätern ja jetzt nicht noch einfacher machen und ihnen auch noch eine legale Variante dafür an die Hand geben, oder?

Edit: und nur fürs Protokoll, ich hab dich nicht gedownvotet. Deine Frage ist berechtigt in meinen Augen.

[–] rbn@sopuli.xyz 2 points 3 days ago

Danke für die Einschätzung! Hat mir weitergeholfen, mir eine Meinung zu bilden. :)

[–] Quittenbrot@feddit.org 2 points 5 days ago (1 children)

Darüber kann man gut streiten - soweit ich weiß sagte auch Merz selbst, dass er heute so nicht mehr abstimmen würde.

Aber die oft suggerierte Aussage, dass Merz 'grundsätzlich' dagegen war, dass Vergewaltigung in der Ehe strafbar wird, ist anhand seines vorherigen Abstimmungsverhalten nicht haltbar.

[–] ComfortableRaspberry@feddit.org 3 points 5 days ago* (last edited 5 days ago) (1 children)

Ich unterstelle ihm das weiterhin und dass er sich eine sehr dünne Ausrede dafür zurechtgelegt hat. Aber das ist eben einfach nur eine Unterstellung meinerseits.

[–] Quittenbrot@feddit.org 3 points 4 days ago

Das kannst du halten wie ein Dachdecker. Ich halte ihn sicher auch nicht für den großen Samariter auf Erden.

Letztendlich hat er aber nicht nur gegen die Strafbarkeit von Vergewaltigung in der Ehe gestimmt (1997), sondern auch für die Strafbarkeit von Vergewaltigung in der Ehe (1996).

[–] AtoMops@feddit.org 1 points 4 days ago (1 children)

Natürlich trolle ich hier den Merz und ich geben zu mein Maimai hat eher Bild-Zeitungs-Niveau. Erschreckend finde ich, dass es erst 1997 überhaupt zu einem solchen Abstimmung gekommen ist. Zumal so eine Rechtsgrundlage, auch damals schon, in keiner Weise mit dem (weit älterem) Grundgesetz zu Vereinbaren ist. Und wenn doch wäre der Umkehrschluss, dass (verheiratete) Frauen vor dem Gesetz nicht als vollwertige Menschen betrachtet werden sondern eher zu Besitztümern (wie z.B. Haustiere) degradiert sind. Hinzu kommen Fragen wie "Wieviele Personen sind in der Vergangenheit wohl aus einer Vergewaltigung (in der Ehe) hervorgegangen und wurden dann auch noch von den Betroffenen großgezogen" und "Welche weiteren bestehenden Gesetze mag es geben die eigentlich mit dem Grundgesetz in Konflikt geraten?". Dämonen aus der Alten Zeit und so.

[–] kossa@feddit.org 1 points 3 days ago

Welche weiteren bestehenden Gesetze mag es geben die eigentlich mit dem Grundgesetz in Konflikt geraten?

Schielt auf § 183 StGB