this post was submitted on 28 Jun 2026
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DACH - Deutschsprachige Community für Deutschland, Österreich, Schweiz
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Hm finde den ersten Satz merkwürdig. Rechtlicher Grund klingt hier irgendwie wie willkürlich festgelegt - aber vielleicht liegt das nur an mir. Jedenfalls, es gibt ja auch Gründe warum es rechtlich so festgelegt ist.
Es sind jedenfalls keine Gründe, die an der Betriebssicherheit des Kraftwerks liegen, wie hier vielfach suggeriert wird. Da geht es rein um die Wassertemperatur im Fluss. Der Grenzwert dafür wurde tatsächlich willkürlich (wahrscheinlich auf Basis der Temperaturen, die bestimmte Lebewesen im Fluss tolerieren) festgelegt.
Es wird genug über Atomkraftwerke gelogen, da braucht es nicht noch mehr Lügen, nur weil das zufällig in den Kram passt. Wenn man die Anlagen nicht mag, dann kann man auch mit belastbaren Fakten dagegen argumentieren, denn davon gibt es genug.
Mit der Begründung in der Klammer ist der Grenzwert nicht mehr willkürlich.
Der Grenzwert wurde erst lange nach dem Bau des Kraftwerks festgelegt. Wenn man nachträglich die rechtlichen Rahmenbedingungen ändert, kann man aber nicht so tun, als ob das ein Problem der Technik wäre.
Es ist aber ein problem der technik? Nur, weil zum Bauzeitpunkt keiner drüber nachgedacht hat, ist das nicht plötzlich was anderes. AKWs brauchen halt viel Kühlung, und auch solche Abwärme ist eine Form von Umweltverschmutzung wenn sie in einem Fluss landet.
Ob man eine Anlage technisch oder wegen der Rechtslage abschaltet hat das gleiche Resultat: sie läuft nicht und ist damit an dieser Stelle nicht mehr zur Nutzung verfügbar.
Nicht zur Nutzung verfügbar bedeutet nicht 100% zuverlässig. Ob das technische oder rechtliche Gründe hat ist dafür irrelevant.
Es ist also eher so das die Atom jünger da lügen wenn sie von zuverlässig reden obwohl die Anlage abgeschaltet wurde weil Grenzwerte (in dem Fall gesetzlich geregelte Wasser Temperatur im Fluss) überschritten wurden.