this post was submitted on 29 Jun 2026
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DACH - Deutschsprachige Community für Deutschland, Österreich, Schweiz

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[–] Zacryon@feddit.org 19 points 3 days ago (1 children)

Im Fall des ehemaligen Raubkopienportals

§ 249 Raub

(1) Wer mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

https://dejure.org/gesetze/StGB/249.html

Oha, da wurde also Leuten Gewalt angedroht oder deren Leben bedroht?
Oh, es handelt sich um "bewegliche" Sachen?

Dann ist das natürlich krass.

Ansonsten ist das ein von der Medienindustrie verbreiteter Kampfbegriff dem es an jeglicher Sachlichkeit mangelt und leider von Journalistys aufgegriffen wird.

[–] istdaslol@feddit.org 2 points 3 days ago (1 children)

https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__106.html

Ist natürlich nur Strafrecht. Zivilrechtlich könnten die Urheber Schaden einklagen

[–] Zacryon@feddit.org 5 points 3 days ago

Ja klar, haben wir Gesetze für sowas. Ich bin bloß über die Formulierung "Raub"kopie hergezogen.