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Baden-Württemberg: 19-Jähriger wegen Beleidigung eines Soldaten in Freiburg verurteilt
(www.tagesschau.de)
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Schadensersatz gibt es bei Strafverfahren, das ist eine zivile Angelegenheit und Zeit kosten einfachere Verfahren nicht, zumal die Ausfallzeiten durch prozessbedingte Abwesenheit vom Arbeitgeber zu tragen sind.
Daher lässt mich vermuten, dass du den Zivilprozess mit Strafprozess zusammenwirfst. Im Übrigen sind Ehrverletzungen immaterieller Schaden der über §254 BGB abgegolten werden kann
Ok, die Durdhschnittsbevölkerung hat dieses Standardwissen nicht und wird wegen sowas auch keinen Anwalt holen. Was kriegt man dann so für ein "Arschloch"? Das lohnt sich doch für Normalos nie.
Pauschal kann man das meine ich nicht sagen, hätte 350 Euro geschätzt. Die Höhe ist aber wenn es tatsächlich nur um Schmerzensgeld geht unabhängig von irgendwelchen anderen Dingen außer der Ehrverletzung.
Im Übrigen kann der Zivilprozess sehr schnell gehen, wenn vorher durch die Staatsanwaltschaft bereits der Prozess bis zur Verurteilung/Strafbefehl geführt wurde.