this post was submitted on 03 Feb 2026
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DACH - Deutschsprachige Community für Deutschland, Österreich, Schweiz
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Habe einen Clip eines Interviews mit einer Strafverteidigerin gesehen. Sie wurde gefragt, welche Konsequenzen sie für ihr Leben zieht, nach ihren Erfahrungen als Strafverteidigerin.
Sie meinte, sie werde nie eine Self‑Checkout-Kasse benutzen.
Ist auch wirklich die beste Lösung und ich boykottiere die auch fleißig. Wenn der Kassierer was falsch über seine Kasse zieht oder was vergisst, dann ist das nicht dein Problem. Beim SelfCheckout bist du direkt Ladendieb.
Nene. Man muss dir Vorsatz nachweisen. Einfach sagen, dass das ein Versehen war, dann ist das schlimmste, was dir passieren kann, ein Hausverbot.
Oder halt keine SB-Kasse benutzen, klar.
Ich weiß, im Artikel ist es die Schweiz, aber genau das ist doch da passiert?
In der Schweiz ist Diebstahl anders definiert als in Deutschland. Dass dir das in der Schweiz passieren kann, mag sein, das kann ich nicht so richtig beurteilen.
Abgesehen davon wissen wir auch nicht so richtig, was da passiert ist. Hat die Dame irgendein Schuldeingeständnis unterschrieben oder so? Keine Ahnung. Wir haben nur den sehr oberflächlichen Bericht.
Da muss ich teils wiedersprechen. Auch wenn der genaue Wortlaut anders ist, sind die Kernelemente der Definition in beiden Länder identisch.
139 StGb in der Schweiz
242 StGb in Deutschland
Die Kernelemente sind in beiden Die Wegnahme einer fremden beweglichen Sache mit der Absicht sich diese anzueignen.
die vergleichenden Texte, die ich bei einer Suche gefunden hatte, sagten im wesentlichen aus, dass der Vorsatz in der Schweiz nicht nötig ist.
Aber wie gesagt. IANAL. Ich kann es nicht beurteilen.
Auch wenn der deutsche Gesetzestext da etwas klarer ist, würde ich schon einen Vorsatz als essentielles Merkmal aus dem Text entnehmen. Das Gesetz sagt "um sich [...] damit unrechtmäßig zu bereichern". Dort ist eine gewisse Form von Vorsatz drin enthalten. Wenn ich aus versehen etwas einstecken, habe ich die Wegnahme nicht durchgeführt, um mich damit unrechtmäßig zu bereichern.
Es kann sein, dass die Kriterien, um den Vorsatz zu erfüllen, einfacher zu erfüllen sind als in Deutschland, aber das maße ich mir jetzt nicht an darüber eine Entscheidung zu fällen.
Das Schlüsselwort hier ist "Absicht". Und wer arbeitet, macht Fehler. Weiß jedes Kind.
Auch wenn der deutsche Gesetzestext da etwas klarer ist, würde ich schon einen Vorsatz als essentielles Merkmal aus dem Text entnehmen. Das Gesetz sagt "um sich [...] damit unrechtmäßig zu bereichern". Dort ist eine gewisse Form von Vorsatz drin enthalten. Wenn ich aus versehen etwas einstecken, habe ich die Wegnahme nicht durchgeführt, um mich damit unrechtmäßig zu bereichern.
Es kann sein, dass die Kriterien, um den Vorsatz zu erfüllen, einfacher zu erfüllen sind als in Deutschland, aber das maße ich mir jetzt nicht an darüber eine Entscheidung zu fällen.
Ist das nicht alles total egal? Spätestens, wenn du dich dann mit der Frage der Definition von Diebstahl im europäischen Ausland inkl. Rechtsberatung, ob man ein Schuldeingeständnis unterzeichnen sollte befassen musst, ist das als Kassensystem ja absolut untauglich.
na, es zwingt dich doch keiner, diese Kassen zu benutzen. Tus halt nicht. 🤷
Da hast du natürlich Recht, aber wenn du dieser Einschätzung bist, was machst du dann in der Kommentarspalte zu einem Artikel über die Probleme von Selbstbedienungskassen?
Prüf mal, worauf ich geantwortet hatte :-) Zugegeben, war ein klassischer Fall von Duty Calls.
Unter Umständen schon, ich hatte es erst neulich andersrum, dass mir etwas zweimal berechnet wurde, obwohl ich es nur einmal gekauft habe.
Das ist aber ein anderes Thema. Wenn du Bock hast, kannst du ja auch Dinge mehrfach beim Self-Checkout scannen, wenn du Herrn Schwarz eine Freude machen willst.