this post was submitted on 09 Mar 2026
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DACH - Deutschsprachige Community für Deutschland, Österreich, Schweiz
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Sorry, aber nochmal klar nein. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat einen klaren Auftrag und dazu gehört die Bewertung politischer Vereinigungen hinsichtlich Extremismus und Verfassungstreue und, falls hinreichende Evidenz vorliegt, deren Einstufung als extremistisch, was als Grundlage für mögliche Verbotsverfahren dienen kann. Gerichtsverfahren gehören zu diesem Prozess dazu und erfüllen einen wichtigen Zweck. Sie stellen aber immer nur eine Momentaufnahme dar. Wenn ein Gericht entscheidet, dass das BfV seine aktuelle Einstufung nicht hinreichend belegt hat, heißt das erstmal genau das. Es heißt hingegen nicht, dass die AfD nicht rechtsextrem sei oder sich dieser Status auch in Zukunft nicht begründen ließe. Das Gericht erfüllt hier einfach seinen Zweck, genau wie das BfV. Daraus abzuleiten, dass ein Verbotsverfahren prinzipiell nicht sinnvoll sei, ist fahrlässig und in jedem Fall sachlich falsch.
Ich habe den Eindruck du hast den Artikel entweder nicht gelesen oder nicht verstanden, da das was du hier schreibst völlig am Thema vorbei geht 🤷
Ich habe den Text durchaus gelesen und fand ihn nicht besonders schwer zu verstehen, genau wie dein Kommentar dazu. Der wesentliche Dissens besteht darin, dass ich dieser vorwiegend strategischen Betrachtung schon im Ansatz nicht zustimme. Falls das für dich am Thema vorbei ist, dann sei dir diese Meinung gestattet. Für mich ist es das keineswegs.
Aha, du denkst also das deine vorwiegend legalistische Betrachtung sinnvoll und zielführend ist um eine sich abzeichnende Regierungsbeteiligung der AfD zu verhindern? Na dann viel Spaß...
Du kannst jetzt entweder akzeptieren, dass andere Leute anderer Meinung sind, was die Zukunft eines AfD-Verbots angeht, oder ihnen so lange das Wort im Mund umdrehen bis du dich als Gewinner fühlst. Deine Sache. I'm out.