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this post was submitted on 16 Mar 2026
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Datenschutz - Privacy - Digitale Selbstverteidigung
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Hat man nicht ein Recht darauf, sich nicht zu identifizieren? Und müssen die einen nicht dann zur Wache mitnehmen zum Identifizieren? Das umgeht dieses Recht doch komplett.
Wurde das nicht spezifisch mit der KI Verordnung verboten?
Echtzeit-Gesichtserkennung wurde im AI Act für einige "schwere Straftaten" erlaubt...
Es zeichnet sich, wie bei Bundestrojanern, Palantir usw. auch, ein deutliches Muster ab. Massenüberwachung ja - aber nur für böse böse Straftäter (versprochen!). Das am Ende trotzdem alle analysiert werden, scheint wohl nicht als Problem wahrgenommen zu werden.
Dass Gesichtserkennung nicht komplett verboten wurde finde ich sowieso abartig aber das? Ich kotz gleich im Strahl.
Ich als Laie verstehe §163b Abs.1 StPO „Ist jemand einer Straftat verdächtig, so können die Staatsanwaltschaft und die Beamten des Polizeidienstes die zur Feststellung seiner Identität erforderlichen Maßnahmen treffen. [...] Unter den Voraussetzungen von Satz 2 sind auch die Durchsuchung der Person des Verdächtigen und der von ihm mitgeführten Sachen sowie die Durchführung erkennungsdienstlicher Maßnahmen zulässig.“
Jetzt so, dass die erstmal alles machen dürfen um deine Identität festzustellen und du dich halt irgendwie identifizieren müssen, wie du ja schon meintest. Ob man jetzt ein spezifisches Rechrt hat, nicht von der Polizei fotografiert zu werden, ist dann vllt die Frage. Aber du hast kein Recht auf eine spezifische Art der Feststellung deiner Identität fürchte ich.
Hmm interessant. Ab jetzt also mit anti-GES rubbeltattoos die die Mustererkennung bricht? Glaube kaum dass sie dich abschminken werden.