Frankfurter Polizist*innen fotografieren Verdächtige, die sich nicht ausweisen können oder wollen, mit ihren Dienst-Telefonen.
Hat man nicht ein Recht darauf, sich nicht zu identifizieren? Und müssen die einen nicht dann zur Wache mitnehmen zum Identifizieren? Das umgeht dieses Recht doch komplett.
Im Bahnhofsviertel ist seit Sommer 2025 – ebenfalls bundesweit einmalig – Live-Gesichtserkennung mit festinstallierten Videokameras im Einsatz.
Wurde das nicht spezifisch mit der KI Verordnung verboten?