this post was submitted on 03 Jun 2025
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DACH - Deutschsprachige Community für Deutschland, Österreich, Schweiz
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Bin kein Jurist, erklär' mir bitte mal warum das keine Rechtsbeugung sein soll: Der Mann ist Amtsträger und leitet und entscheidet über eine Rechtssache.
Wobei ja wäre jetzt nicht Beugehaft sondern gleich Haft. Ein bis fünf Jahre, Geldstrafe nicht vorgesehen.
Das wird hier erklärt: https://xn--baw-joa.social/@praesolgka/114618133882961618
Da wird erklärt, dass es leider keine Zwangsmaßnahme gegen die Exekutive gibt, nicht warum, oder warum das Verhalten von Dobby keine Rechtsbeugung sei.
Er verhält sich jedenfalls klar GG widrig, seine Rhetorik ist eindeutig kämpferisch, ich sehe es als erwiesen, dass Dobbys Verhalten darauf ausgeht, die freiheitlich demokratische Grundordnung zu beseitigen. (Höchstens teilweise /s)