this post was submitted on 03 Jun 2025
165 points (99.4% liked)
DACH - Deutschsprachige Community für Deutschland, Österreich, Schweiz
3968 readers
325 users here now
Das Sammelbecken auf feddit.org für alle Deutschsprechenden aus Deutschland, Österreich, Schweiz, Liechtenstein, Luxemburg und die zwei Belgier. Außerdem natürlich alle anderen deutschprechenden Länderteile der Welt.
Für länderspezifische Themen könnt ihr euch in folgenden Communities austauschen:
___
Aus gegebenem Anlass werden Posts zum Thema Palästina / Israel hier auf Dach gelöscht. Dasselbe gilt zurzeit für Wahlumfragen al´a Sonntagsumfrage.
___
Einsteigertipps für Neue gibt es hier.
___
Eine ausführliche Sidebar mit den Serverregeln usw. findet ihr auf der Startseite von feddit.org
___
founded 1 year ago
MODERATORS
you are viewing a single comment's thread
view the rest of the comments
view the rest of the comments
Da gibt es keine rechtliche Handhabe für.
Ist doch scheinbar egal was das Recht sagt?! Für die Zurückweisung gibt es die Grundlage auch nicht und dennoch ordnet Dobrindt die an. Und besteht darauf wenn ihn Gerichte in die Schranken weisen.
Hab den Zwinker-.Smiley vergessen ...
Bin kein Jurist, erklär' mir bitte mal warum das keine Rechtsbeugung sein soll: Der Mann ist Amtsträger und leitet und entscheidet über eine Rechtssache.
Wobei ja wäre jetzt nicht Beugehaft sondern gleich Haft. Ein bis fünf Jahre, Geldstrafe nicht vorgesehen.
Das wird hier erklärt: https://xn--baw-joa.social/@praesolgka/114618133882961618
Da wird erklärt, dass es leider keine Zwangsmaßnahme gegen die Exekutive gibt, nicht warum, oder warum das Verhalten von Dobby keine Rechtsbeugung sei.
Er verhält sich jedenfalls klar GG widrig, seine Rhetorik ist eindeutig kämpferisch, ich sehe es als erwiesen, dass Dobbys Verhalten darauf ausgeht, die freiheitlich demokratische Grundordnung zu beseitigen. (Höchstens teilweise /s)
Weiss ich, aber warum sich an Gesetze halten? Minister Dobrint macht es doch vor. Da wird er sich doch wohl nicht beschweren, wenn gegen ihn genauso rechtswidrig verfahren wird, oder?
GG Artikel 20, Absatz 4 wann