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DACH - Deutschsprachige Community für Deutschland, Österreich, Schweiz

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[–] trem@lemmy.blahaj.zone 8 points 19 hours ago (1 children)

Muss jetzt eben noch ein Gericht sich damit befassen, ob das getarnt ist.

Theoretisch ist ein Aufnahmelicht drin, was einen bei einer Aufnahme enttarnt. Man könnte aber natürlich trotzdem noch argumentieren, dass das Aufnahmegerät bis zur Aufnahme getarnt ist, und deshalb trotzdem verboten gehört.

Auch dass es jetzt schon Vorfälle gab, wo das Aufnahmelicht durch eine händische Modifikation außer Kraft gesetzt wurde, wird sicher in Betracht gezogen werden. Ist auch nicht im Sinne des Gesetzes, wenn es nur ein paar Handgriffe braucht, um ein getarntes Aufnahmegerät daraus zu machen.

[–] BigShammy80@feddit.org 3 points 14 hours ago (2 children)

Niemand möchte von einer fremden Person in der Öffentlichkeit gefilmt werden.

NIEMAND!!

Ganz egal ob getarnt oder nicht. Dieser Scheiß gehört verboten. Punkt.

[–] trem@lemmy.blahaj.zone 1 points 13 hours ago* (last edited 13 hours ago)

Wenn tatsächlich konkrete Personen gegen ihren Willen gefilmt werden (und nicht nur im Hintergrund der Szene stehen), dann ist das ja schon verboten. Da greift das Recht am eigenen Bild.

Wie du aber unten geschrieben hast, dürfen sie sich damit aktuell noch selbst in der Dusche filmen. Um das zu verbieten, bzw. das Gerät insgesamt, braucht es eben schon nochmal eine andere Argumentation...