In der ursprünglichen Darstellung der Polizei hatte es geheißen, der Getötete sei „bedrohlich“ auf die Besatzung eines Streifenwagens zugegangen und habe einen Reizstoff in ihre Richtung gesprüht. „Schließlich machte ein 27-jähriger Beamter von seiner Schusswaffe Gebrauch“, heißt es in der Pressemitteilung.
Drei Schüsse von hinten.
Polizisten gelten übrigens immer noch als besonders zuverlässige und glaubwürdig Zeugen vor Gericht.