Einige der zitierten Beispiele treffen aber auch die richtigen, etwa die Buchhalterin, die eine weitere selbständige Person unterbeauftragt hat - für satte 25€ die Stunde. Diese zweitere Person wird wohl kaum mit diesen Beträgen in die Sozialsysteme einzahlen. Dann ärgert sich erstere, dass sie jetzt doch nicht früher in Rente gehen könnte. Das Geld, das ihr das ermöglicht hätte, steht der Unterauftragnehmerin zu, oder den Sozialkassen.
Ich sehe es wie die Touri-Bus-Betreiberin: Wenn die Selbständigen von vornherein in die gleichen Sozialkassen einzahlen würden, könnte man sich risikoärmer selbständig machen. Die größere finanzielle Hürde könnte man für eine bestimmte Dauer senken und ihr stünde gegenüber, dass eine Rechtssicherheit für die Auftragsvergabe an Selbständige gegeben wäre, was die Auftragslage sicherlich stark verbessern würde.