Wer das nicht ganz auf'm Schirm hatte (wie ich): es geht um die Schauspielerin Collien Fernandes die ihren Ex-Mann Christian Ulmen verklagt.
Für die deutschen Behörden besteht schon wegen des Grundsatzes, dass wegen des gleichen Vorwurfs nicht in mehreren EU-Staaten gleichzeitig ermittelt wird, überhaupt kein Grund für Betriebsamkeit.
Kurz gesagt: Die nun mit Vehemenz losgetretene Debatte über angebliche Lücken im deutschen Strafrecht ist für diesen konkreten Fall momentan so relevant wie ein Regenschirm in der Sahara. Dass die Anzeige in Spanien liegt, hat vermutlich einen guten Grund. Spanien hat sein Sexualstrafrecht 2022 mit dem vieldiskutierten Prinzip „Solo sí es sí“ verschärft und so ziemlich jede sexualbezogene Handlung ohne Konsens strafbar gemacht – auch virtuelle. In Spanien gibt es tatsächlich eindeutigere und härtere Tatbestände für die Verfolgung virtueller Taten.
Aber bedeutet das im Umkehrschluss, das deutsche Strafrecht ist auf solche digitalen Übergriffe nicht oder nicht ausreichend vorbereitet? Wer das jetzt reflexartig behauptet, sollte einfach mal einen Blick ins Strafgesetzbuch werfen. Dort gibt es bereits die passenden Schubladen für Strafverfolger – sofern derartige Vorwürfe in Deutschland Thema würden.
Der Artikel führt dann weiter aus dass es diesbezüglich keine Gesetzeslücken gibt in D-land.
Meine Frage wäre dann: Hat die Behauptung dass sexuelle Straftaten im Netz und IEL nicht ausreichend geahndet werden Grund? Ich glaube ja, aber ich gestehe dass es ein nur gefühltes Ja ist.