this post was submitted on 16 May 2026
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DACH - Deutschsprachige Community für Deutschland, Österreich, Schweiz

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[–] General_Effort@lemmy.world 2 points 12 hours ago

Ist ja auch eine blöde Situation für die Polizei. Da stehst du irgendwo rum und weißt nicht, ob du gerade Opfer eines schweres Gewaltverbrechen wirst. Ist so eine Situation öffentlich, oder nicht? Wenn nein, dann ist eine Tonaufnahme der Gespräche nämlich digitale Gewalt (§201 StGB)! Oder stell dir vor, die veröffentlichen das unverpixelt. Da wirst du praktisch grün und blau geschlagen und weißt es noch gar nicht. Es gibt ja keinen Unterschied zwischen digitaler und echter Gewalt.

[–] SapphireSphinx@feddit.org 37 points 23 hours ago (1 children)

Aber wenn ihr das macht:

Auch Polizeibeamte sehen im Einsatz von Stroboskoplicht offenbar einen Akt der Körperverletzung – zumindest, wenn sich der Einsatz gegen sie selbst richtet. Laut einer Pressemeldung der Bundespolizei habe ein Mann einen Bundespolizisten in der Nacht zum 30. November 2025 „aus geringer Distanz mit dem Blitzlicht seiner Taschenlampe“ geblendet. Der geblendete Polizist habe vorübergehende Sehstörungen erlitten und über starke Kopfschmerzen geklagt. Die Bundespolizei leitete ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung ein.

[–] RidderSport@feddit.org 7 points 22 hours ago (2 children)

Juristisch eigentlich ganz interessant. Ich würde nämlich argumentieren, dass die Lichteinwirkung zwar eine typische Verwendungsweise der Lampe ist und hier vermeintlich auch zu einer KV geführt hat. Aber Licht wirkt ja nicht unmittelbar körperlich und ist auch nicht selbst ein korporaler Gegenstand.

Andererseits müsste ein Laser wohl ein gefährliches Werkzeug sein 🤔

[–] CyberEgg@discuss.tchncs.de 2 points 13 hours ago

Aber Licht wirkt ja nicht unmittelbar körperlich und ist auch nicht selbst ein korporaler Gegenstand.

Ist irrelevant. Als gefährliches Werkzeug wird eingestuft, was nach Beschaffenheit und Art der Benutzung dazu geeignet ist, erhebliche körperliche Verletzungen beim Angegriffenen hervorzurufen.

Andererseits müsste ein Laser wohl ein gefährliches Werkzeug sein

Ja, sind sie. Deswegen sind Laserpointer mit einer Ausgangsleistung >5 mW in Deutschland auch nicht erlaubnisfrei zu erwerben.

[–] cjk@discuss.tchncs.de 2 points 15 hours ago

Hast du schonmal vom Welle-Teilchen-Dualismus des Lichts gehört? 😁

[–] DmMacniel@feddit.org 14 points 23 hours ago (1 children)

Cool cool und was wäre wenn die Journalist:innen nun an Epilepsie leiden? Hätte man das einfach in Kauf genommen oder wie?

[–] Zwuzelmaus@feddit.org 12 points 22 hours ago

Hätte man das einfach in Kauf genommen oder wie?

Ja, so arbeiten Polizisten LEIDER. Und ihre Vorschriften. Solange es nur für die meisten Menschen ungefährlich ist, reicht das. Sorgfaltspflicht = Fehlanzeige.

[–] rumschlumpel@feddit.org 3 points 18 hours ago* (last edited 18 hours ago)

Berlin mal wieder ... hat die Polizei da Blei im Trinkwasser?