this post was submitted on 29 Nov 2025
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Wenn sie nicht offen wären, wären sie gegen das Grundgesetz!
Es ist eine Anmaßung, dass dieses Parteiverbot politisiert wird. Leben wir in einer Bananenrepublik? Kein Politiker darf jemals darüber entscheiden oder sich überhaupt Gedanken darum machen ob eine Partei verboten werden sollte oder nicht. Dass ist alleinige Sache des Grundgesetzes und der Gerichte.
Wenn es da auf irgendeiner Seite, bei irgendeiner Partei Zweifel gibt, dann wird das einfach geprüft. Entweder die entsprechende Partei/Organisation wird geprüft und verboten oder geprüft und für in Ordnung befunden. Das ist aber einfach Sache der Judikative und jeder Versuch dies zu politisieren ist ein Angriff auf unsere Gewaltenteilung.
Wenn dann rauskommt das zB die AfD ok ist, dann muss sie auch als legitimer Bestandteil unserer Demokratie akzeptiert werden. Nicht inhaltlich aber grundsätzlich. Wenn nicht dann halt nicht. An dieser Klarheit haben doch bestimmt alle ein Interesse, oder?
Das ist ja schön, dass du das denkst - die juristische Realität ist eine andere [1]:
Die Entscheidung, den Verbotsantrag einzureichen, benötigt also eine Mehrheit und ist folglich ein politischer Prozess. Die endgültige Entscheidung trifft natürlich das BVerfG aber ohne den entsprechenden Antrag kann es nicht zum Verbot kommen.
Finde ich auch blöd, aber so ist es nunmal.
Aus derselben Quelle
Irgendjemand muss die Prüfung veranlassen, das ist praktisch so. Ich bin froh, dass zB die Polizei nicht die Macht hat darüber zu entscheiden wer geprüft wird und wer nicht.
Das politische an der Sache ist, zu entscheiden ob es begründete Zweifel an der Verfassungstreue einer Partei gibt. Ein Sache wo sich ironischerweise praktische alle Demokraten einig sind. (Das es begründete Zweifel gibt)
Was aktuell politisiert wird ist, ob das zu einem Parteiverbot führen soll. Und das ist der Angriff auf die Gewaltenteilung.
Das steht halt nicht im Artikel. Da wird lediglich die Einleitung eines Verbotsverfahrens gefordert, d.h. eben dass der entsprechende Antrag eingereicht wird. Das Verbotsverfahren selbst wird dann vom BVerfG geführt, wie du korrekt zitiert hast.
Eben und der sollte eingereicht werden aufgrund von begründeten Zweifeln an der Verfassungstreue ohne überhaupt darüber nachzudenken was dann am Ende dabei rauskommt. Und daran hält sich unsere Politik nicht.
Ja da stimme ich dir zu.
Das Problem ist, dass es sich dabei um eine Pflicht für ein politisches Organ handelt. Deswegen funktioniert das in unserer zu einer plutokratischen Oligarchie degenerierten parlamentarischen Demokratie nicht mehr. Denn unsere politische Kaste ist es gar nicht mehr gewöhnt, ihren formalen Pflichten nachzukommen, größtenteils fühlt sie sich nur noch ihren Geldgebern verpflichtet.
Also, ja, ich glaub dabei gings aber insbesondere darum sowas nicht dem Innenministy oder Bundeskanzly zu überlassen. Die sind ja auch exekutive.
Dazu muss das halt politisch forciert werden und das passiert seit Jahren nicht. Auch hier wird wieder nur komplett folgenlos gefaselt. Ich warte nur noch auf den Arbeitskreis...
Jede Stimmer für CDU/CSU/SPD ist eine Stimme für die AfD. Einfach weil die seit Jahren die Arbeit verweigern.
Die Antwort auf diese Frage könnte Teile der Bevölkerung verunsichern.
Nicht diejenigen, die der AfD inhaltlich am nächsten stehen, und somit entweder a) hoffen am ehesten AfD Wähler abwerben zu können, oder b) am effektivsten andere Parteien zur Kooperation nötigen zu können, weil sie sonst c) die wenigstens Probleme mit einer Zusammenarbeit mit Faschisten haben.
Die Union versucht nach wie vor von ihren Freunden in den US zu lernen und übersieht dabei immer wieder die offensichtliche Leere: Wer mit radikalen Rechten paktiert, um aus Populismus Kapital zu schlagen, und sei es auch nur ein Duldung unter offen zur Schau getragenen Abneigung, wird von diesen über kurz oder lang aufgefressen, verdaut und als Teil der braunen Masse wieder ausgeschieden.